Der Hammer eines Richters im Gericht (Foto: dpa/Ronald Wittek)

Freispruch im Rohrbomben-Prozess

Thomas Gerber   08.01.2018 | 15:59 Uhr

Der 29-Jährige, der im August in Riegelsberg seinen Bruder und seine Mutter mit einer Rohrbombe bedroht haben soll und einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst hatte, ist am Montag vom Landgericht vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.

Anklage und Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft basierten auf Zeugenaussagen der Mutter und des Bruders gegenüber Polizeibeamten am Ort der Geschehnisse. Demnach habe der 29-Jährige eine Rohrbombe gezündet und diese in ihre Richtung geschleudert. Allerdings machten sie am Montag von ihrem Aussageverweigerungsrecht als Angehörige Gebrauch. Dadurch konnten die Aussagen durch das Gericht nicht verwertet werden.

Verteidiger raten zur Behandlung

Aber nicht nur das führte dazu, dass der Angeklagte letztlich als freier Mann den Gerichtssaal verlassen konnte. Auch die mutmaßliche Rohrbombe mit 8,6 Gramm Sprengmittel war weniger gefährlich als zunächst angenommen. Ein Sprengstoffexperte kam zu dem Resultat, dass sie aufgrund einer abgeklemmten Zündschnur gar nicht explodieren konnte.

Seit dem Großeinsatz und seiner Festnahme im August befindet sich der 29-Jährige in der Merziger Forensik. Dass er sowohl suchtkrank als auch psychisch krank ist, steht fest. Jedoch fehlte für eine zwangsweise weitere Unterbringung die Anlasstat. Das Gericht und auch sein Verteidiger rieten ihm alledings, sich dringend in psychiatrische Behandlung zu begeben.

Über dieses Thema wurde auch in SR 3 Der Feierabend vom 08.01.2018 berichtet.

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