Raserprozess: Angeklagter verzichtet auf Pkw

Im Prozess wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs hat der Verteidiger des Angeklagten am zweiten Verhandlungstag eine Erklärung abgegeben. Demnach will der 23-Jährige auf die Rückgabe seines Pkw verzichten.

Den zum Rennfahrzeug umgebauten Opel Zafira wollte der Angeklagte zum Prozessauftakt vor zwei Wochen eigentlich noch zurückhaben. Am Montag dann der Sinneswandel: Der Angeklagte werde, egal wie der Prozess am Ende ausgehe, auf die Rückgabe seines Autos verzichten, erklärte der Verteidiger des 23-Jährigen.

Unklar, ob Rennen veranstaltet wurde

Unter den geladenen Zeugen waren auch die beiden Fahrer der zwei Mitsubishi Lancer, die in der Unfallnacht mit dem Angeklagten unterwegs waren. Ob sich die drei jungen Männer mit ihren PS-starken Fahrzeugen vor dem tödlichen Unfall ein Rennen geliefert haben, konnte nicht abschließend geklärt werden.

Im vergangenen Sommer war der 23-Jährige mit seinem Opel Zafira vor Berus in eine Gruppe Jugendlicher gerast, dabei starb eine 14-Jährige. Den Ermittlungen zufolge ging der Angeklagte im August 2016 bei Überherrn im Landkreis Saarlouis viel zu schnell in eine Kurve, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und verletzte die 14-Jährige tödlich. Ein 16-Jähriger erlitt schwere Verletzungen.

Über dieses Thema wurde auch in der Rundschau vom 03.07.2017 berichtet.

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