Angeklagter im Saarbrücker Mietwagen-Prozess zu knapp drei Jahren Haft verurteilt
Im Prozess um mehrere Mietwagendiebstähle gegen einen 43-Jährigen hat das Landgericht Saarbrücken ein Urteil gefällt. Den Angeklagten erwartet eine Haftstrafe von deutlich mehr als zwei Jahren. Das schnelle Ende hatte sich wegen eines Deals bereits abgezeichnet.
Im Prozess wegen des Diebstahls von mehreren Mietwagen ist der Angeklagte am Vormittag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 43-Jährigen, der bei seinen Beutezügen zahlreiche Alias-Namen verwendet hatte, des Betruges und der Urkundenfälschung schuldig.
Angeklagter verkaufte Mietautos einfach weiter
Der Mann hatte es nicht auf Kleinwagen, sondern auf Wagen der gehobenen bis hin zur Luxusklasse abgesehen. Um die Autos offiziell ein bis zwei Tage überhaupt anmieten zu können, zahlte der Angeklagte teilweise auch 2000 Euro in Bar.
Statt die Fahrzeuge zurückzugeben, verkaufte er sie weiter – fälschte dafür Fahrzeugbriefe und - scheine. Die Fahrzeuge gingen unter anderem an Kunden in Belgien und Ungarn.
Potenzieller Käufer witterte Betrug
Im Dezember 2023 wollte der 43-Jährige dann ein BMW-Luxuscoupe an den Mann bringen. Das jedoch ging schief. Dem potenziellen Käufer kam beim geplanten Ankauf auf einem Parkplatz in Saarlouis einiges merkwürdig vor. Er schaltete die Polizei ein. Der 43-Jährige konnte schließlich festgenommen werden.
Angesichts der hohen kriminellen Energie und des für die Autovermieter entstandenen Schadens von 300.000 Euro sprach die vorsitzende Richterin selbst von einem "sehr, sehr milden Urteil". Grundlage dafür war ein Deal inklusive Geständnis des Angeklagten.
Über dieses Thema hat auch die SR info-Rundschau am 02.06.2025 berichtet.