Probe eines Stück Gewebes auf einem Computerbildschirm (Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa)

Pathologe war schon früher auffällig

Thomas Gerber   11.09.2019 | 11:27 Uhr

Zum Fall des 60-jährigen Pathologen aus St. Ingbert, der im Verdacht der Körperverletzung steht, sind weitere Einzelheiten bekannt geworden. So hatte der Mediziner vor fünf Jahren unter Medikamenteneinfluss einen Verkehrsunfall verursacht und musste seinen Führerschein für acht Monate abgeben.

In diesem Zusammenhang hat es offenbar eine Informationspanne seitens der Staatsanwaltschaft gegeben: Während die Staatsanwaltschaft die Ärztekammer über das damals laufende Verfahren unterrichtet hatte, wurde das Ministerium bzw. das zuständige Landesamt nicht in Kenntnis gesetzt. Das aber ist in der Anordnung zur Mitteilung in Strafsachen (MiStra) eigentlich so vorgesehen.

60-Jähriger galt als unbeschriebenes Blatt

Die Staatsanwaltschaft räumte dieses Versäumnis jetzt auf SR-Anfrage ein. Ob es ohne die Informationspanne nicht zu den jetzt bekannt gewordenen Fehlbefunden des Pathologen gekommen wäre, ist reine Spekulation. Im Ministerium jedenfalls galt der 60-Jährige bis zu den Hausdurchsuchungen am Wochenende als unbeschriebenes Blatt.

Bei der Aufklärung der Vorgänge konzentrieren sich die Ermittler derweil auf die 26 Fälle, die in der Strafanzeige einer Pathologin des Klinikums Saarbrücken genannt worden waren. Dazu wurde eine fünfköpfige Ermittlungsgruppe eingesetzt. Sie soll mit Hilfe eines Sachverständigen klären, ob der Mediziner bei der Analyse von Gewebeproben tatsächlich systematisch Fehler gemacht und dies zu unnötigen Operationen geführt hat.

Warnung an Krankenhäuser

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft SKG hat wegen der Ermittlungen gegen den Pathologen ihre Mitglieder zur Vorsicht gemahnt. SKG-Geschäftsführer Jakobs sagte dem SR, er habe die 22 Kliniken im Saarland aufgefordert, vor operativen Eingriffen sich über die Befunde genau zu versichern. Auch 85 Kliniken in Rheinland-Pfalz haben laut Krankenhausgesellschaft eine entsprechende Warnung erhalten.

Sollten Operationen auf der Grundlage von Gewebe-Untersuchungen des St. Ingberter Instituts geplant sein, sollte notfalls ein zweiter Befund eingeholt werden. Dies sei im Sinne der Patientensicherheit und des Patientenschutzes erforderlich.

Auch Fälle in Rheinland-Pfalz möglich

Das Schreiben an die Saarländischen Kliniken hat Jakobs nach eigenen Angaben an die rheinlandpfälzische Krankenhausgesellschaft weitergeleitet. Es sei nicht auszuschließen, dass auch Kliniken und niedergelassene Ärzte in Rheinland-Pfalz Gewebeproben in St. Ingbert untersuchen ließen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 10.09.2019 berichtet.

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