Jugendämter sollen künftig auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zuständig sein

Kinder- und Jugendhilfe im Saarland soll neu ausgerichtet werden

  31.01.2024 | 19:37 Uhr

Die Jugendämter im Saarland sollen ab 2028 auch für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit geistigen oder körperlichen Behinderungen zuständig sein. Bislang ist das Landesamt für Soziales in diesem Bereich Ansprechpartner. In Zukunft soll die Kinder- und Jugendhilfe nur noch aus einer Hand kommen.

Nach Angaben des Sozialministeriums existiert aktuell eine klare Trennung zwischen stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung und solchen für Kinder mit Behinderungen. Ab dem 1. Januar 2028 soll diese aufgehoben werden.

Die Zuständigkeit für die Leistungen der Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sollen ab dann nicht mehr beim Landesamt für Soziales liegen. Stattdessen sollen die sechs Jugendämter der Landkreise bzw. des Regionalverbandes Saarbrücken diese Aufgaben übernehmen.

Sozialminister Jung: Herausforderungen und Chancen

„Kinder sind Kinder – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht", erklärt Sozialminister Magnus Jung (SPD). Die Forderung nach einer ganzheitlichen Unterstützung für Kinder und ihre Familien fordere die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Eingliederungshilfe zwar heraus. "Er eröffnet jedoch auch die Möglichkeit für neue gemeinsame Angebote und Leistungen".

Auf der Fachtagung, die am Dienstag zum Auftakt in die Diskussion und den Einstieg in den Transformationsprozess stattfand, waren alle beteiligten Träger eingeladen, um eine möglichst reibungslose Zusammenlegung von Eingliederungshilfe und Jugendämtern zu diskutieren. Ein Knackpunkt dürfte dabei die personelle und finanzielle Austattung der Behörden sein.

Über dieses Thema berichtet auch der aktuelle bericht im SR Fernsehen am 31.01.2024.


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