Illegale Entsorgung von Grünschnitt: Gartenabfälle wie die Reste von einem Kirschlorbeer liegen in einem Wald (Foto: IMAGO / Gottfried Czepluch)

Wie illegale Grünschnittabfälle der Natur zusetzen

  23.04.2023 | 12:30 Uhr

Wer seinen Grünschnitt illegal im Wald oder auf Feldern und Wiesen entsorgt, schadet der Umwelt. Im schlimmsten Fall kann er das Grundwasser verunreinigen oder auch dazu führen, dass Wildtiere sich vergiften. Deshalb drohen beim Verstoß auch hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Statt in der Biotonne oder auf dem Kompost landen regelmäßig Gartenabfälle und Grünschnitt aus privaten Gärten in der Natur. „Einigen Menschen ist leider nicht bewusst, dass es illegal ist und eine Gefahr für unser heimisches Ökosystem darstellt“, sagt Simone Stöhr vom Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetrieb (ZKE).

Pflanzen werden verdrängt

Grundsätzlich seien Gartenabfälle kompostierbar, lädt man diese aber in der freien Natur ab, führe das zur Überdüngung und Fäulnisbildung. Das wiederum störe dann den Nährstoffkreislauf empfindlicher Böden. Im Ergebnis verschwänden so anspruchsvollere Pflanzen von Wald und Feld.

Stattdessen würden sich stickstoffliebende Pflanzen, wie zum Beispiel Brennnesseln, ansiedeln, so Stöhr. Das Nitrat könne außerdem ins Grundwasser gelangen und so dessen Qualität beeinträchtigen.

Brennesseln im Wald (Foto: UNSERDING/Rebecca Wehrmann)
Brennesseln können sich dort ausbreiten, wo zu viel Stickstoff im Boden ist.

Wildtiere können sich vergiften

Wer nicht-heimische Blumen und Pflanzen illegal im Wald entsorgt, könne damit zudem die heimische Pflanzenwelt stören. Denn, nur weil sie zuhause nicht mehr schön sind, wachsen die ausgerissenen Gewächse in der Natur weiter. Dort können sie einheimische Pflanzen schlimmstenfalls verdrängen. Das kann sich dann wiederum auf Tiere und Insekten auswirken, die von den ursprünglichen Pflanzen abhängig sind.

Ein weiterer Punkt, weswegen die illegale Ablagerung von Grünschnitten der Umwelt schadet: Wildtiere können sich vergiften, wenn sie Gartengewächse fressen – ein Beispiel dafür ist der Kirschlorbeer. Andere Abfälle, ganz besonders Rasenschnitt, ziehe außerdem Ratten an.

Illegale Entsorgung von Grünschnitt: Gartenabfälle wie die Reste von einem Kirschlorbeer liegen in einem Wald (Foto: IMAGO / Gottfried Czepluch)
Kirschlorbeer (oben links) ist für Wildtiere giftig.

Hohe Bußgelder möglich

Aus diesen Gründen ist die Ablagerung von eigenen Gartenabfällen in der freien Natur auch verboten. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Die richtige Entsorgung läuft über die Grünschnitt-Annahmestellen.

Totholzstapel im heimischen Garten (Foto: SR/Rebecca Wehrmann)
Ein Totholzstapel im heimischen Garten

Rasenschnitt und Astabfälle im eigenen Garten verwerten

Wer genug Platz hat, könne aber auch seinen eigenen Garten nutzen – und aus Ästen und Zweigen zum Beispiel einen Totholz-Stapel bauen, erklärt das ZKE. Das helfe dem Ökosystem, denn der biete für Insekten, Pilze, und Kleinstlebewesen ein Dach über dem Kopf und sei eine Nahrungsgrundlage. Getrockneten Rasen- und Wiesenschnitt könne man nutzen, um die Beete zu mulchen.


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