Mordurteil im Fall Yeboah ist rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat alle Revisionen gegen das Urteil im Fall Yeboah zurückgewiesen. Die Überprüfung habe keine Rechtsfehler ergeben. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.
Peter S. war zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre und wurde darum nach Jugendstrafrecht verurteilt: Wegen Mordes an dem ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah und wegen zwölffachen versuchten Mordes entschied das Koblenzer Oberlandesgericht eine Jugendstrafe von knapp sieben Jahren.
Revision von allen Prozessbeteiligten
Gegen das Urteil waren zunächst alle Prozessbeteiligten in Revision gegangen. Die Verteidigung wollte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein niedrigeres Strafmaß und eine Verurteilung lediglich wegen Beihilfe zu Mord erreichen.
Die Nebenklagevertreter hingegen wollten erreichen, dass Peter S. wegen der Brandstiftung in der Asylbewerberunterkunft vor mehr als 30 Jahren in Saarlouis nicht nur des zwölf-, sondern des 20-fachen versuchten Mordes schuldig gesprochen wird. Bei den Nebenklägern handelt es sich um damalige Bewohner der Unterkunft, die bei dem Brand ihr Leben retten konnten.
Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun alle Revisionen gegen das Urteil verworfen. Das Gericht begründete das damit, dass die Überprüfung keine Rechtsfehler ergeben habe. Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist damit rechtskräftig.
Brandanschlag blieb jahrzehntelang unaufgeklärt
Der Brandanschlag im September 1991 in Saarlouis blieb jahrzehntelang unaufgeklärt. Wegen neuer Erkenntnisse wurden die Ermittlungen vor knapp fünf Jahren wieder aufgenommen.
Eine Zeugin hatte sich an die Polizei gewandt und erzählt, dass sich S. ihr gegenüber bei einem Grillabend mit der Tat gebrüstet habe. "Das war ich, und sie haben mich nie erwischt", soll er gesagt haben.
Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio 23.01.2025.