Ein Mann sitzt auf einem Sessel und unterhält sich mit seiner Psychtherapeutin. (Foto: picture alliance/dpa Themendienst/Christin Klose)

Ärztekammer zieht Konsequenzen aus Pathologenskandal

Steffani Balle   16.09.2019 | 18:36 Uhr

Nach dem Skandal um einen St. Ingberter Pathologen, der etliche Gewebeproben falsch beurteilt haben soll, zieht die Ärztekammer des Saarlandes jetzt Konsequenzen. Der Arzt war offenbar suchtkrank. Die Ärztekammer war darüber allerdings nicht informiert.

Der Pathologe war nach Erkenntnissen der Ärztekammer in Behandlung eines renommierten Suchtmediziners. Der hat die Ärztekammer nach deren Angaben aber nicht über mögliche Konsequenzen aus der Suchterkrankung des Kollegen informiert. Deshalb sei die Approbationsbehörde nicht eingeschaltet worden, die nach der Meldung ein mögliches Berufsverbot für den Pathologen geprüft hätte.

Vier-Augen-Prinzip in Zukunft

Als Konsequenz ändert die Ärztekammer jetzt das Verfahren: In der Suchttherapie von Ärzten soll ab sofort das Vier-Augen-Prinzip gelten. Das heißt: Mindestens zwei Suchtmediziner beurteilen, ob die Erkrankung eines Kollegen möglicherweise die Patientensicherheit gefährdet und deshalb die Approbationsbehörde eingeschaltet werden muss.

Die Ärztekammer teilte mit, dass sie ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Pathologen eröffnet habe, um den Fall intern aufzuarbeiten.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 16.09.2019 berichtet.

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