LSVD: Begriff "Sexuelle Identität" soll ins Grundgesetz
Bis 1994 waren sexuelle Handlungen zwischen Männern strafbar. Dann wurde der Paragraf 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Lesben- und Schwulenverbände im Saarland und in Deutschland hoffen, dass die Rechte queerer Menschen noch besser gesetzlich verankert werden.
Heute vor 30 Jahren wurde der Paragraf 175 Strafgesetzbuch gestrichen. Anlässlich des Jubiläums fordert der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), dass der Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um den Begriff der "sexuellen Identität" erweitert wird.
Der Gleichbehandlungskatalog in Absatz 3 schützt Menschen vor Benachteiligung und Bevorzugung unter anderem aufgrund ihres Geschlechtes, Abstammung, Heimat und Herkunft. Eine Erweiterung des Artikels will die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag festschreiben.
Über 50.000 Männer über Paragraf 175 verurteilt
Auch Hasso Müller-Kittnau, langjähriger Vorsitzender des LSVD Saar, fordert eine Konkretisierung des Artikels. Man hoffe, dass es durch eine Ergänzung des Grundgesetzes, juristisch schwieriger werde, erreichte Fortschritte für die LGBTIQ+-Bewegung wieder rückgängig zu machen. Besonders im Hinblick auf die Bundestagswahl im kommenden Jahr dränge man auf die Erweiterung des Artikels.
Über 50.000 Männer wurden in der BRD aufgrund des Paragrafen 175 verurteilt. Er war bis 1994 ein Relikt aus dem Deutschen Kaiserreich.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 10.06.2024 berichtet.