eine Rollstuhlfahrerin bei der Arbeit (Foto: dpa)

Firmen beschäftigen nicht genug Schwer·behinderte

  27.12.2018 | 16:15 Uhr

Nur wenige Firmen im Saarland beschäftigen genug Menschen mit einer Schwer·behinderung. Die anderen Firmen müssen eine Strafe bezahlen. Sie heißt „Ausgleichs·abgabe“.

Immer mehr Firmen im Saarland müssen die Ausgleichs·abgabe bezahlen. In diesem Jahr sind es mehr als 1-Tausend. Wie hoch ist die Ausgleichs·abgabe? Das hängt zum Beispiel davon ab:

  • Wie viele Arbeits·plätze hat die Firma?
  • Wie viele Menschen mit einer Schwer·behinderung arbeiten in der Firma?

Was passiert mit der Ausgleichs·abgabe? Damit werden zum Beispiel neue Jobs für Menschen mit einer Schwer·behinderung geschaffen. Auch Firmen bekommen Geld, wenn sie zum Beispiel:

  • eine Rampe für Rollstuhlfahrer bauen oder
  • einen Computer·arbeitsplatz für Blinde einrichten.

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Landes·behinderten·beauftragte

Die Landes·behinderten·beauftragte berät die Landes·regierung und den Landtag, wenn es um die Interessen von Menschen mit Behinderung geht. Sie ist die Kontakt·person für Behinderten·verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Landes·behinderten·beauftragte ist auch die Vorsitzende des Landes·behinderten·beirats.


Persönliches Budget

Behinderte Menschen können seit 2008 wählen, ob sie von den Ämtern Hilfe·leistungen bekommen oder Geld. Das Geld heißt „Persönliches Budget“. Damit können sich behinderte Menschen Hilfe·leistungen selbst einkaufen.


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