AfD kann bei 2 Wahlen nicht gewählt werden
Die AfD kann bei der Wahl des Stadtrats in Saarbrücken nicht gewählt werden. Auch bei der Wahl der Regional·versammlung im Regional·verband Saarbrücken kann die AfD nicht gewählt werden.
Warum kann die AfD bei diesen Wahlen nicht gewählt werden? Die AfD hat für beide Wahlen 2 Wahl·listen eingereicht. Das ist aber nicht erlaubt. Eine Partei darf nur eine Liste einreichen. Deswegen wurden die Listen der AfD abgelehnt.
Warum hat die AfD 2 Wahl·listen eingereicht? In der AfD gibt es Streit. Die Mitglieder konnten sich nicht einigen. Deswegen haben sie 2 verschiedene Listen eingereicht. Die AfD will sich gegen die Entscheidung wehren. Sie hofft, doch noch zur Wahl zugelassen zu werden.
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Wörterbuch
AfD
Die AfD ist eine politische Partei in Deutschland. Die Abkürzung steht für: Alternative für Deutschland. Die AfD gibt es seit dem Jahr 2013. Im Jahr 2017 ist sie in den Bundestag gekommen. Am Anfang war die AfD vor allem gegen den Euro. Später hat sie vor allem gegen Flüchtlinge und gegen den Islam protestiert. Viele Politikerinnen und Politiker aus anderen Parteien finden das ausländer·feindlich. Deshalb wollen sie mit der AfD nicht zusammen·arbeiten.
Partei
Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen mit einer ähnlichen politischen Meinung. Parteien können an Wahlen teilnehmen. Wenn sie in Parlamente wie einen Landtag gewählt werden, können sie Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen.
Regional·verband
Der Regional·verband ist so etwas wie ein Land·kreis. Ein Land·kreis besteht aus mehreren Städten und Gemeinden. Im Saarland gibt es 6 unterschiedliche Land·kreise. Das sind:
- Merzig-Wadern
- St. Wendel
- Saarlouis
- Neunkirchen
- der Saarpfalz-Kreis
- der Regionalverband Saarbrücken.
Stadt·rat
Jede Stadt hat einen Stadt·rat. Darin beraten Politiker der verschiedenen Parteien. Die Bürger der Stadt wählen den Stadt·rat für 5 Jahre. Die Politiker treffen wichtige Entscheidungen für die Stadt.
Wahl·listen
Auf einer Wahl·liste stehen die Kandidaten einer Partei für eine Wahl. Bei der Landtags·wahl gibt es zum Beispiel Kreis- und Landes·listen. Jede Partei stellt sie auf. Nach der Wahl wird dann ausgerechnet, wie viele Kandidaten in den Landtag einziehen.