Andere Wahllokale wegen Fastnacht – viele Städte haben umgeplant

Andere Wahllokale wegen Fastnacht – viele Städte haben umgeplant

Sandra Schick   14.01.2025 | 05:55 Uhr

Die vorgezogene Bundestagswahl liegt eine Woche vor Fastnachtssonntag. In einigen Städten und Gemeinden können deshalb nicht alle üblichen Wahllokale genutzt werden, weil gleichzeitig Fastnachtsveranstaltungen darin stattfinden. In seltenen Fällen können Faasebooze von der Wahl zur Faasend gehen und umgekehrt, weil für beides ein Gebäude genutzt wird.

Sobald der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl bekannt geworden war, hatten Karnevalisten im ganzen Land die Befürchtung geäußert, dass das Nachteile für die feiernden Faasebooze haben könnte.

Wie eine kleine stichprobenartige Umfrage des SR unter Kommunen ergab, wurden aber vielerorts Lösungen gefunden, die ganz im Sinne der Faasebooze sein dürften: Viele Städte und Gemeinden haben extra umgeplant, weichen für die Bundestagswahl auf andere Räumlichkeiten aus, damit Fastnachtsveranstaltungen in den gewohnten Räumen stattfinden können.

Zwei Veranstaltungen in Neunkirchen

In Neunkirchen etwa können nach Auskunft der Stadt das Kulturhaus Wiebelskirchen und die Ostertalhalle in Hangard dieses Mal nicht als Wahllokal genutzt werden, weil sie durch Fastnachtsveranstaltungen belegt sind.

Die beiden Wahllokale im Kulturhaus in Wiebelskirchen werden in das Feuerwehrgerätehaus Wiebelskirchen und in das Deutsche Rote Kreuz Wiebelskirchen verlegt. Der Ersatz für das Wahllokal in der Ostertalhalle in Hangard ist die Kindertagesstätte in Hangard.

St. Ingbert weicht auf Kitas und Schulen aus

In St. Ingbert hatte Oberbürgermeister Ulli Meyer schon direkt nach Bekanntwerden des Wahltermins klargestellt, dass alle Fastnachtsveranstaltungen in den gebuchten Einrichtungen stattfinden können.

Auch hier weichen die Wahllokale auf alternative Quartiere aus. Betroffen sind Rentrisch, Oberwürzbach, Rohrbach und Hassel. Als Ausweichquartiere wurden Kindergärten, eine Schulturnhalle, ein Bürgerhaus und ein Dorfgemeinschaftshaus organisiert.

Auch Saarbrücken plante um

Auch die Stadt Saarbrücken musste in größerem Rahmen umplanen. Aber auch hier hat man ein Herz für Faasebooze und hat entsprechend für alle betroffenen Wahllokale Ausweich-Quartiere gefunden.

Wie die Pressestelle auf SR-Anfrage mitteilte, wurden meistens Schulen in der Nähe als Ausweich-Wahllokale akquiriert. In einigen wenigen Fällen nutzt man andere Räume in derselben Halle, in der die Fastnachtsveranstaltung stattfindet. Hier könnten Faasebooze theoretisch also direkt von der Faasend an die Wahlurne schreiten.

Verlegungen in Illingen und Merzig

Ebenso wie in Saarbrücken wird auch in Illingen und Merzig umdisponiert. Wegen mehrerer Kappensitzungen müssen auch dort Wahllokale verlegt werden, teilte ein Sprecher aus Illingen mit. So stünden die Illipse und die Illtalhalle wegen Veranstaltungen nicht zur Verfügung. Die Wahllokale werden daher in den jeweiligen Grundschulen verlegt.

In Merzig sind die Alte Schule Wellingen und das Bürgerhaus Menningen für Fastnachtsveranstaltungen gebucht. Stattdessen wird nun in der Alten Kapelle Wellingen und im Sportlerheim des SV Menningen gewählt.


Diese Regeln gelten für wählende Faasebooze


Darf man im Clownkostüm wählen gehen?

Ist das überhaupt erlaubt? Direkt von der Fastnacht, verkleidet und vielleicht angetrunken wählen zu gehen? Die Landeswahlleitung teilte auf SR-Anfrage mit, dass eine Verkleidung grundsätzlich kein Problem sei.

"Wahlberechtigte sind grundsätzlich bei der Kleidungswahl nicht eingeschränkt und können auch im Kostüm wählen." Allerdings könne der Wahlvorstand einschreiten, wenn die allgemeine Ordnung im Wahllokal gefährdet wird. Auch dürften keine politischen Botschaften, Parteisymbole oder verbotene Symbole sichtbar sein.

Darf ich angetrunken wählen gehen und ist das dann trotzdem gültig?

Es gibt laut Landeswahlleitung "grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich des Grades der Alkoholisierung bei der Stimmabgabe". Man müsse jedoch in der Lage sein, eine eigene Wahlentscheidung treffen zu können. Auch hier gilt: Wer die Ordnung im Wahlraum stört, kann vom Wahlvorstand aus dem Wahlraum verwiesen werden.  

Dürfen auch Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen kostümiert sein?

"Wahlhelferinnen und -helfer haben bei der Kleiderwahl darauf zu achten, dass einerseits die unparteiische Wahrnehmung des Amtes jederzeit gewahrt und andererseits die mit der Wahrnehmung des Amtes verbundene Seriosität und Ernsthaftigkeit berücksichtigt wird", so die Landeswahlleitung.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 14.01.2025 berichtet.


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