Eine Frau macht ein Kreuz auf einem Wahlzettel (Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow)

So funktioniert die Bundestagswahl

  07.09.2021 | 08:59 Uhr

Was wählt man mit Erst- und Zweitstimme? Was ist nochmal ein Überhangmandat? Wieso ist der Bundestag größer als er sein sollte? Und was hat sich durch die Wahlrechtsreform im vergangenen Jahr geändert? Wir haben die wichtigsten Basics zur Bundestagswahl zusammengefasst.



Was wähle ich mit der Erststimme?

Mit der Erststimme stimmen Sie über die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten aus dem Wahlkreis ab, in dem Sie wohnen. Im Saarland gibt es vier Wahlkreise: Saarbrücken, Saarlouis, St. Wendel und Homburg.

Die Parteien dürfen pro Wahlkreis eine Kandidatin oder einen Kandidaten aufstellen, aber auch parteilose Bewerberinnen und Bewerber können antreten. Wer im Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, zieht sicher in den Bundestag ein.

Durch die Erststimme wird sichergestellt, dass im Bundestag Politikerinnen und Politiker aus allen Regionen Deutschlands vertreten sind.

Was wähle ich mit der Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme stimmen Sie nicht für einen Kandidaten, sondern für eine Partei ab. Im Saarland haben Sie am 26. September die Auswahl aus 15 Parteien.

Über die Zweitstimmen werden die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag bestimmt und damit wie viele Sitze insgesamt an die jeweilige Partei gehen.

In den Bundestag ziehen allerdings nur Parteien ein, die die Fünf-Prozent-Hürde genommen haben, die also bundesweit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen auf sich vereinigen konnten, oder aber per Erststimme mindestens drei Wahlkreise gewonnen haben. Ist das nicht der Fall, verfallen die Zweitstimmen dieser Partei.

Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie also keine Person, sondern die saarländische Landesliste einer Partei. Auf diesen Listen haben die Saar-Parteien im Vorfeld der Wahl die Reihenfolge der Kandidaten festgelegt, die sie in den Bundestag schicken wollen.

Nach dem Verhältnis, das sich aus den Zweitstimmen ergibt, wird bestimmt, wie viele Bundestagsmandate auf die jeweilige Partei entfallen. Die Sitze, die der Partei zustehen, werden zuerst mit den über die Erststimme gewählten Direktkandidaten besetzt und dann mit den Kandidatinnen und Kandidaten auf den Landeslisten nach der festgelegten Reihenfolge aufgefüllt.

Was ist ein Überhangmandat?

Es kann passieren, dass eine Partei über die Erststimmen in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr entsprechend der Anzahl der Zweitstimmen Sitze im Bundestag zustehen.

Die direkt gewählten Kandidaten aus den Wahlkreisen darf sie dann trotzdem alle in den Bundestag entsenden. Durch diese sogenannten Überhangmandate erhöht sich die Zahl der Abgeordneten im Bundestag.

Was ist ein Ausgleichsmandat?

Da trotz der Überhangmandate das Mehrheitsverhältnis gemäß des Zweitstimmenanteils zwischen den Parteien im Bundestag gewahrt werden soll, gibt es sogenannte Ausgleichsmandate.

Diese Ausgleichsmandate gehen an die übrigen Parteien und die Zahl der Sitze im Bundestag soll entsprechend so erhöht werden, dass das Verhältnis zwischen den Fraktionen den Anteil der Zweitstimmen der Partien widerspiegelt. Dadurch ist der Bundestag vor allem in den letzten zwei Legislaturperioden deutlich größer geworden.

Wahlrechtsreform 2020 und die Folgen

Eigentlich besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten. 299 der Sitze sind den Direktkandidaten aus den Wahlkreisen vorbehalten. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate ist die tatsächliche Zahl der Abgeordneten aber höher. Zurzeit hat der Bundestag 709 Mitglieder.

Damit der Bundestag nicht weiter immer größer wird, hat es 2020 eine Wahlrechtsreform gegeben. Demnach werden nun nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen.

Ausgleichsmandate gibt es nur noch, wenn eine Partei bundesweit auf über drei Überhangmandate kommt. Außerdem ist es nun teilweise möglich, Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland mit Listenmandaten aus einem anderen Bundesland zu verrechnen.

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