Ganztagsbetreuung in Saar-Grundschulen - wie realistisch ist die Umsetzung?
Eltern, die ihr Kind nächstes Jahr einschulen, haben einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Dafür muss an manchen Grundschulen im Saarland aber noch einiges passieren. Der saarländische Städte- und Gemeindetag sieht deshalb die Garantie auf einen Platz in Gefahr.
Die Zeit drängt: Alle Kinder, die August nächsten Jahres eingeschult werden, haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Deshalb wird an vielen saarländischen Grundschulen gerade an- oder umgebaut, um Platz für mehr Kinder in der Nachmittagsbetreuung zu schaffen.
"Fördermittel reichen hinten und vorne nicht"
Da die Kommunen aber erst im vergangenen Jahr erfahren hätten, mit wie vielen Fördergeldern sie konkret rechnen können, werde bis zum Start des Rechtsanspruchs nicht jede Baumaßnahme fertig sein, warnt der Präsident des Saarländischen Städte- und Gemeindetags (SSGT), Ulli Meyer.
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs sei außerdem in Gefahr, da die insgesamt 40 Millionen Euro an Fördermitteln von Bund und Land hinten und vorne nicht reichen würden, so Meyer. Die aktuelle Bundesregierung hält, anders als zwischenzeitlich berichtet, am Zeitplan für den Rechtsanspruch fest. Demnach soll er ab August 2026 zunächst für Erstklässler gelten; ab 2029 für alle Grundschulkinder.
Saar-Bildungsministerium optimistisch
Allerdings sollen die Kommunen und die Länder zwei Jahre mehr Zeit bekommen, um die Fördermittel vom Bund abzurufen. Das saarländische Bildungsministerium begrüßt, dass es beim ursprünglichen Zeitplan bleibt und sieht es als realistisch an, dass der Bedarf an Ganztagsplätzen bis 2029 gedeckt sein wird.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 11.06.2025 berichtet.