Gut zu wissen: Wie beantragt man bezahlten Bildungsurlaub?

Wie beantragt man zusätzlichen Bildungsurlaub?

Gut zu wissen

Lisa Christl   17.08.2023 | 09:45 Uhr

Sich ein Leben lang weiterbilden - das ist die Idee hinter dem Bildungsurlaub. Was gut klingt, ist im Saarland aber deutlich komplizierter als andernorts in Deutschland. Was man zum Thema "Bildungsurlaub" wissen sollte.

Wie der Name schon sagt, geht es beim Bildungsurlaub um Urlaub. Und zwar um zusätzlichen, bezahlten Sonderurlaub für die Weiterbildung. Im Saarland können das bis zu sechs Tage im Jahr sein. Das klingt erstmal gut, aber der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit beträgt nur zwei Tage im Jahr.

Bildungsurlaub mit Eigenheiten

Wer im Saarland einen Bildungsurlaub machen möchte, der muss sich an das Saarländische Bildungs- und Freistellungsgesetz halten. Darin ist vorgeschrieben, dass man als Beschäftigter ab dem dritten Tag zur Hälfte arbeitsfreie Zeit mit einbringen muss, wie zum Beispiel unbezahlten Urlaub oder Überstunden.

Das heißt, wenn Sie beispielsweise drei Tage Bildungsurlaub für einen Sprachkurs beantragen möchten, zahlt ihr Arbeitgeber maximal zwei Tage davon. Den dritten Tag teilen Sie sich auf. Ihren Anteil müssen Sie dann mit Ihrer arbeitsfreien Zeit aufbringen. Bei vier Tagen übernimmt der Arbeitgeber entsprechend drei Tage und Sie einen - und so weiter.

Wenige Saarländer beantragen Bildungsurlaub

Diese Regelung ist für viele Arbeitnehmer nicht attraktiv. Einer Befragung des Ifo-Instituts im Auftrag des Personaldienstleisters Randstad zufolge haben 2022 im Saarland nur 2,5 Prozent der Beschäftigten Bildungsurlaub gemacht. Beatrice Zeiger, Leiterin der Arbeitskammer sagt: „So kompliziert, wie das im Saarland aktuell geregelt ist, ist es in keinem anderen Bundesland.“

Zum Vergleich: In anderen Bundesländern haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage Bildungsurlaub, die komplett vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Yoga- oder Sprachkurs - Hauptsache anerkannt

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit dem eigenen Beruf stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen.

Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Anerkannte Bildungsurlaube können auch Yogakurse auf dem Land, Sprachkurse im Ausland oder Design-Thinking-Workshops im Saarland sein. „Ich kann das auch für die eigene Weiterbildung machen, wenn ich zum Beispiel vorhabe, den Job zu wechseln“, ergänzt Beatrice Zeiger.

Das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz schließt auch Online-Kurse nicht aus. Allerdings muss sichergestellt sein, dass der Veranstalter die Teilnahme kontrolliert und diese auch nachweisen kann. Das ist am ehesten bei Online-Kursen mit Video-Beteiligung des Teilnehmers gewährleistet.

Eine Freistellungsbescheinigung kann vom Veranstalter ausgestellt werden, wenn dieser durch das zuständige Ministerium oder die zuständige Stelle dazu befugt worden ist. Passende Angebote gibt es beispielsweise bei der Arbeitskammer Saarland oder auf dem Weiterbildungsportal Saarland.

Wie man Bildungsurlaub beantragt

„Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, ob Azubis, Beamter oder Angestellter, der im Saarland arbeitet, auch einen Anspruch auf einen Bildungsurlaub“, sagt Beatrice Zeiger. Um Bildungsurlaub im Saarland beantragen zu können, muss das Arbeitsverhältnis allerdings mehr als zwölf Monate bestehen.

Dafür sollte man zunächst eine passende Bildungsveranstaltung raussuchen und  beim Veranstalter einen Nachweis über die Freistellungsfähigkeit der Bildungsmaßnahme anfragen. Damit kann dann beim Arbeitgeber die Freistellung für diese Bildungsmaßnahme formlos beantragt werden. Allerdings muss das bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung passieren.

Der Arbeitgeber muss sich dann bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zurückmelden, ansonsten gilt der Antrag als angenommen. Akzeptiert der Arbeitgeber den Bildungsurlaub, übernimmt man aber selbst die Kosten dafür.

Wenn der Bildungsurlaub abgelehnt wird

In Einzelfällen und aus zwingend betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen. „Etwa dann, wenn zu diesem Zeitpunkt schon andere im Urlaub sind, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen wie beispielsweise Mütter, die an die Schulferien ihrer Kinder gebunden sind", so Zeiger.

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Freistellungsanspruch aber auch auf das folgende Jahr übertragen werden. Damit kann dann unter Umständen auch an einer längeren Bildungsmaßnahme teilgenommen werden.

Was sich ändern könnte

Das Saarländische Bildungs- und Freistellungsgesetz soll überarbeitet werden. Einen entsprechenden Entwurf hat der Ministerrat im Juli beschlossen.

Demnach soll es saarländischen Beschäftigten künftig möglich sein, sich für Weiterbildungsmaßnahmen für bis zu fünf Tage im Jahr freistellen zu lassen, ohne eigenen Urlaub nehmen zu müssen. „ Außerdem können sich dann auch Beschäftigte, die erst ein halbes Jahr im Betrieb sind, freistellen lassen“, sagt Beatrice Zeiger.

Nach der Sommerpause soll der Landtag über das Gesetz beraten. Ab Anfang kommenden Jahres könnte es in Kraft treten.


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"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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