Eine Ausbilderin steht an der Tafel in einem Unterrichtsraum. (Foto: Imago/epd/Thomas Lohnes)

Beschäftigte im Saarland sollen mehr bezahlten Bildungsurlaub bekommen

mit Informationen von Janek Böffel   20.07.2023 | 07:02 Uhr

Das saarländische Bildungsfreistellungsgesetz soll überarbeitet werden. Einen entsprechenden Entwurf hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen. Dabei geht es vor allem um den Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub.

Künftig soll es saarländischen Beschäftigten möglich sein, sich für Weiterbildungsmaßnahmen für bis zu fünf Tage im Jahr freistellen zu lassen, ohne eigenen Urlaub nehmen zu müssen. Das sieht der nun beschlossene Entwurf für das Bildungsfreistellungsgesetz vor.

Bisher konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar bis zu sechs Tage im Jahr in Anspruch nehmen, aber ab dem dritten Tag mussten sie auch eigenen Urlaub oder Überstunden aufwenden. Das soll künftig nicht mehr nötig sein.

Freistellung schon nach halbem Jahr im Betrieb

Und künftig können sich auch Beschäftigte, die erst ein halbes Jahr im Betrieb sind, freistellen lassen. Bisher galt die Regelung erst ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Die Freistellung gilt für anerkannte Bildungsveranstaltungen der beruflichen oder politischen Weiterbildung sowie der Weiterbildung fürs Ehrenamt.

Nach der Sommerpause soll der Landtag über das Gesetz beraten. Ab Anfang kommenden Jahres könnte es greifen.

Lob von DGB und Arbeitskammer

Die saarländische Arbeitskammer und der Deutsche Gewerkschaftsbund lobten das neue Gesetz. Mehr Zeit für Weiterbildung sei "ein großer Erfolg", sagte Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer.

Timo Ahr, stellvertretender Vorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz Saarland, lobt, dass "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Zugang zu Bildungs- und Weiterbildungsangeboten erleichtert werden soll". Das vorliegende Gesetz könne ein bildungsfreundlicheres Klima schaffen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 19.07.2023 berichtet.


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