Ein Mann schaut mit einem Fernglas auf den Schriftzug 2022 (Foto: pixabay/geralt)

Was ändert sich 2022?

Mit Informationen von Yvonne Schleinhege / Onlinefassung: Jessica Sproß   29.12.2021 | 10:20 Uhr

Der Mindestlohn steigt, für Pflegebedürftige gibt es höhere Zuschüsse und auch bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es neue Regelungen: Mit dem neuen Jahr 2022 ändern sich einige Gesetze und Regeln. Ein Überblick.

Hier ändert sich was zum Jahreswechsel

Über die genauen Änderungen informieren wir in vier Teilen. Den ersten und zweiten Teil gibt es bereits hier zum Nachlesen. Der dritte und vierte folgen in Kürze.


Steuern

Mit dem Jahreswechsel gibt es in Steuer-Sachen immer ein paar Änderungen:

  • Wichtigster Punkt: Wie „alle Jahre wieder“ erhöht sich der sogenannte "Grundfreibetrag" bei der Steuer. Für Ledige steigt er auf 9.984 Euro, das sind rund 240 Euro mehr als noch 2021. Für Verheiratete beträgt der Grundfreibetrag 19.968 Euro, 480 Euro mehr als 2021. 

Als "Grundfreibetrag" wird die Summe bezeichnet, bis zu der das Einkommen eines Menschen nicht versteuert wird. Durch diese Regelung haben Arbeitnehmende mehr Geld zur Verfügung. Der Staat zieht erst von Einkommen, die über dem Grundfreibetrag liegen, die Steuern ab.

  • Dann gibt es den sogenannten Altersvorsorgeaufwand: Hier steigt mit dem neuen Jahr der absetzbare Anteil. Es geht dabei um Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Rürup- Rente, die steuerlich geltend gemacht werden können.

  • Wichtig zudem: Noch bis Ende März können Arbeitgeber einen steuerfreien Corona-Bonus zahlen.

  • Auch die Homeoffice-Pauschale gibt es noch bis Mitte März.

Mindestlohn steigt

Zentrales Projekt der Ampel: Die neue Bundesregierung will die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro schnell umsetzen. Bisher ist geplant, dass er in Schritten zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben wird.

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde.

Hartz-IV-Satz steigt

Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird um drei Euro auf 449 Euro pro Monat angehoben. Insgesamt erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld.

Altersvorsorge

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung besitzen, haben ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn er Sozialbeiträge einspart. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.

Bleiben wir noch beim Thema Altersvorsorge: Hier sinkt der Garantiezins nochmal von 0,9 auf 0,25 Prozent - das macht Abschluss klassischer Lebensversicherungen noch unattraktiver.

Zuschuss zur Pflegeversicherung

Ein Thema, das immer mehr Menschen betrifft, ist auch die Pflege. Wer selbst pflegebedürftige Angehörige hat, weiß, welche Kosten da auf einen zukommen können. Hier gibt es zum Jahreswechsel nun etwas mehr Zuschüsse. Was ändert sich, für wen?

Pflegebedürftige erhalten mehr Gelder aus der Pflegeversicherung:

  • Hilft ein ambulanter Pflegedienst zuhause, dann gibt es höhere Zuschüsse für die sogenannten Pflegesachleistungen. Das sind Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung. Hier gibt es fünf Prozent mehr Zuschuss, aber erst ab Pflegegrad 2.

  • Künftig zahlt die Pflegeversicherung für Menschen, die in Altenpflegeeinrichtungen stationär betreut werden, einen Zuschuss zum Eigenanteil, der von Jahr zu Jahr steigt.

Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung

Und das Ganze muss auch jemand zahlen: So steigen zum Jahreswechsel die Beiträge zur Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte ohne Kinder ein wenig. Ihr Zuschlag auf den Beitrag steigt von 0,25 auf 0,35 Prozent - maximal 4,80 Euro pro Monat mehr. Wer privat krankenversichert ist, zahlt ab Januar 2022 einen Zuschlag für die private Pflegeversicherung - ein befristeter Corona-Zuschlag: Je nachdem, ob man Beamter ist oder Angestellter, sind es zwischen 3,40 und 7,30 Euro pro Monat.

CO2-Preis steigt - und mit ihm Heizkosten und Spritpreise

Für Erdgas und Heizöl müssen Verbraucherinnen und Verbraucher 2022 tiefer ins Portemonnaie greifen - ebenso wie für Benzin und Diesel. Der Grund: Der CO2-Preis steigt ab dem 1. Januar 2022 stufenweise.

EEG-Umlage sinkt

2022 sinkt die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms um etwa 2,8 Cent. Damit liegt die EEG-Umlage auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren.

Die Verbraucherzentralen gehen daher zumindest von stabilen oder niedrigeren Strompreisen aus.

Neue Verträge schneller kündbar

Ab 1. März 2022 ändern sich die Kündigungsfristen. Es gilt: Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Ist die Frist verpasst, verlängern sich die Verträge nur noch um einen Monat, bis sie gekündigt werden, nicht mehr um ein ganzes Jahr.

Änderungen im Kaufrecht

Bisher war es so: Tauchte sechs Monate nach Kauf ein Mangel bei der Ware auf, wurde davon ausgegangen, dass sie bereits beim Erwerb nicht in Ordnung war. Mit dem neuen Jahr tritt nun eine Verlängerung der sogenannten Beweislastumkehr in Bezug auf die gesetzlichen Mängelrechte in Kraft - sie wurde jetzt auf zwölf Monate verdoppelt.

Neureglung des Pfandsystems

Das Pfandsystem wird neu geregelt: Eine erweiterte Pfandpflicht für Plastikflaschen und Getränkedosen tritt in Kraft. Ab dem 1. Januar werden alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand belegt. Bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis 2024.

Kükentöten wird verboten

Männliche Küken legen keine Eier und liefern wenig Fleisch - deshalb werden jährlich mehr als 40 Millionen getötet. Ab 2022 ist damit Schluss: Der Bundestag verbietet mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes das Töten von Hühnerküken zum 1. Januar.

Führerschein-Umtausch

Alle Führerschein-Besitzer, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind und einen Führerschein von vor 31. Dezember 1998 besitzen, müssen diesen bis spätestens zum 19. Januar gegen neue Plastikkärtchen nach EU-Standard eintauschen.

Post erhöht Porto

Zum Jahreswechsel erhöht die Post das Porto: Der Versand eines Standardbriefs im Inland soll somit ab Januar 2022 85 Cent kosten und damit fünf Cent mehr als bisher.


Ab Januar 2022


Ein Thema in der Sendung "Bunte Funkminuten" am 29.12.2021 auf SR 3 Saarlandwelle.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja