Ein Plakat mit der Aufschrift "Tauben füttern verboten! Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld bis zu 5.000,- -Euro" (Foto: picture alliance / dpa | Silas Stein)

Bis zu 5000 Euro Strafe fürs Taubenfüttern im Saarland

Martina Kind   17.09.2023 | 08:53 Uhr

Wer Tauben füttert, muss mit saftigen Strafen rechnen. Das hatte zuletzt eine Frau aus Kaiserlautern am eigenen Leib erfahren. Auch in vielen Saar-Städten wird das Taubenfüttern mit drastischen Geldstrafen geahndet.

Einer jungen Frau in Kaiserslautern droht ein Bußgeld von 5000 Euro. Ihr Vergehen: Sie soll verbotenerweise über mehrere Jahre Tauben in der Innenstadt gefüttert haben. Und das hat nach Angaben der Stadt auch zu reichlich Unmut bei Geschäftsinhabern, Immobilienbesitzern und Anwohnern der Mannheimer Straße nahe der Innenstadt geführt. Um Gebäudeschäden zu verhindern, hätten diese "entsprechende Abwehrmaßnahmen gegen die Tauben" ergreifen müssen.

Die dadurch entstandenen Kosten möchten die Betroffenen der Frau nun ebenfalls in Rechnung stellen, lässt die Stadt weiter wissen. "Nach ersten Angaben werden sich diese Forderungen im insgesamt fünfstelligen Bereich bewegen" – die wiederholte Fütterung der Tauben kommt sie also ziemlich teuer zu stehen.

Taubenfütterungsverbote auch im Saarland

Dass dies außerdem nichts mit Tierliebe zu tun habe, sehen auch die Städte im Saarland so. "Verarbeitete menschliche Lebensmittel wie Brot und Wurst, die unter anderem viel Salz enthalten, sind kein artgerechtes Taubenfutter", schreibt etwa die Stadt Saarlouis dazu. Die Tauben litten stattdessen unter Magen-Darm-Problemen. Zudem führe das Füttern zu einer starken Vermehrung der Tiere und verschärfe damit den Konkurrenzkampf.

Deshalb gilt in Saarlouis seit 2013 ein Taubenfütterungsverbot. Jenen, die aus Mitleid mit den Tieren immer wieder Krumen auf den Weg werfen, kann unter Umständen ein Bußgeld bis zu 5000 Euro blühen – und seit dem vergangenen Jahr werde die Einhaltung des Verbotes auch verstärkt kontrolliert, wie die Sprecherin der Stadt, Petra Molitor, dem SR mitteilte.

Eine Taube hält auf einem Platz Essensreste im Schnabel. (Foto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand)
Eine Taube hält auf einem Platz Essensreste im Schnabel.

Bei "Ersttätern" und wenn es sich nicht um größere Futtermengen handele, bleibe es meist bei mündlichen Verwarnungen. Bei größeren Futtermengen würden dagegen Bußgelder zwischen 30 und 50 Euro fällig. Komme es dann auch noch mehrfach dazu, müsse man zu schärferen Mitteln greifen. "In solchen Fällen hat die Stadt Zwangsgelder angedroht und festgesetzt", so Molitor. "Das höchste angedrohte Zwangsgeld betrug 3000 Euro."

Mindestens 25 Euro Strafe

Auch in der Landeshaupstadt ist es seit 2012 strikt verboten, Tauben zu füttern. "Einer der Hauptgründe ist das Gesundheitsrisiko, das von Tauben ausgeht", erklärt ein Sprecher der Stadt. Ihr Kot enthalte Bakterien, Parasiten und Pilze, die auf den Menschen übertragbare Krankheiten wie Atemwegs- und Hautinfektionen verursachen können. Gegen aktives Füttern gehe der Kommunale Ordnungsdienst deshalb verstärkt vor. Das Verwarnungsgeld betrage dabei mindestens 25 Euro, bei mehrmaligen Verstößen auch mehr.

In St. Ingbert fackelt man dagegen nicht lange: "Ein Bußgeld wird hier mit 50 Euro beim erstmaligen Verstoß geahndet", heißt es. Voraussetzung sei jedoch, dass der "Täter" beim aktiven Füttern beobachtet werde und ein Zeuge die Tat bestätigen könne. In den vergangenen 20 Jahren seien aber erst zwei Bußgelder wegen verbotener Taubenfütterung ausgesprochen worden.

In Neunkirchen ist nach Angaben der Stadt zwischen 2015 und 2023 ebenso in zwei Fällen jeweils ein Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet worden. Das höchste Verwarnungsgeld lag bei 35 Euro. Doch auch dort ist eine Strafe von 5000 Euro – wie sie der Frau in Kaiserslautern droht – denkbar, wenn man es mit der falsch verstandenen Tierliebe übertreibt.


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