Asche von Verstorbenen könnte bald in Saar, Mosel und Rhein verstreut werden
Die Asche eines Toten in der Saar verstreuen, in einer Urne zuhause aufbewahren oder einen Diamanten daraus herstellen lassen – das soll in Rheinland-Pfalz bald möglich sein. Das Saarland hingegen will an der Bestattungspflicht festhalten.
Rheinland-Pfalz plant eine umfassende Reform des Bestattungsrechts. Vorgesehen ist, Bestattungen im Fluss oder Grabbestattungen ohne Sarg zu ermöglichen. Das Gesetz soll im Landtag in Rheinland-Pfalz kommende Woche in die erste Lesung gehen. Erklärtes Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, dass der Landtag das neue Bestattungsrecht noch vor der Sommerpause endgültig beschließt.
Anders als im Saarland müsste die Asche dann nicht mehr zwingend beigesetzt werden, sondern dürfte auch an Privatpersonen ausgehändigt werden, die diese dann zum Beispiel zuhause aufbewahren oder – wie in der Schweiz bereits praktiziert – eine Art Diamant daraus herstellen lassen können. Die Verstorbenen müssen hier aber zu Lebzeiten zugestimmt haben.
Bereits „Bestattungstourismus“ in andere Länder
Das Land begründet die geplanten Änderungen unter anderem damit, dass man den bereits bestehenden „Bestattungstourismus“, etwa in die Niederlande, vermeiden will. Dort sind diese alternativen Bestattungsarten bereits erlaubt.
Könnte nun aber ein „Bestattungstourismus“ aus dem Saarland ins Nachbarbundesland – je nach Wohnort vielleicht sogar einfach nur in den Nachbarort einsetzen? Ausgeschlossen ist das nicht. Das saarländische Gesundheitsministerium sagte auf SR-Anfrage, dass es grundsätzlich jedem Menschen frei stehe, wie und wo er bestattet werden will.
Gleichzeitig betont das Ministerium aber auch, dass es eine Ordnungswidrigkeit sei, wenn die Asche oder die Leiche eines Verstorbenen zurück ins Saarland gebracht und hier dann nicht bestattet werde. Einen Verstorbenen in Rheinland-Pfalz einäschern zu lassen und dann die Asche im saarländischen Zuhause aufzubewahren, wird also verboten bleiben.
Mehrere rheinland-pfälzische Neuerungen im Saarland schon umgesetzt
Nachziehen bei den gesetzlichen Regelungen will die saarländische Landesregierung nicht. Das Ministerium verweist darauf, dass das saarländische Bestattungsrecht in den vergangenen Jahren bereits mehrfach erneuert wurde und viele Regelungen, die jetzt in Rheinland-Pfalz erst umgesetzt werden, im Saarland schon seit längerem möglich sind.
Das gehören etwa die Tuchbestattung beziehungsweise sarglose Bestattung aus religiösen Gründen, die Bestattung von Sternenkindern und ein dauerhaftes Ruherecht von Bundeswehrangehörigen, die im Auslandseinsatz verstorben sind.
Kritik an rheinland-pfälzischem Modell
Laut Bestatterverband Rheinland-Pfalz ist das Interesse an den neuen Bestattungsformen bereits groß. Allerdings sorgt der Vorstoß aus Rheinland-Pfalz auch für Kritik: Während die katholische Kirche vor allem Gefahren für die Totenruhe sieht, kritisiert der Bestatterverband im Saarland, dass noch viele praktische Fragen offen seien.
Der Sprecher Hubert Laubach befürchtet, dass Flussbestattungen im schlimmsten Fall zur günstigen Ascheentsorgung werden könnten. Auch Tuchbestattungen könnten Probleme für einen würdevollen Abschied darstellen, wenn Leichen nicht zeitnah nach dem Tod bestattet werden.
Über dieses Thema hat auch die SR info-Rundschau auf SR 3 Saarlandwelle am 08.05.2025 berichtet.