Foto: pixabay/Bru-nO

Diese Regeln gelten fürs Schneeräumen im Saarland

  18.01.2024 | 09:58 Uhr

Der Winter hat das Saarland kurzzeitig wieder im Griff – nach dem Glatteis ist jetzt auch der Schnee gekommen. Doch wer muss wann und wo räumen? Und wer haftet eigentlich, wenn jemand ausrutscht und sich verletzt?

Für Kinder ist frisch gefallener Schnee oftmals eine große Freude. Weniger Spaß daran haben aber Mieter, Vermieter und Hauseigentümer. Denn der Schnee muss geräumt werden. Welche Regeln dafür gelten, haben wir hier zusammengefasst.

das saarlandwetter (17.01.2024)
Video: Die Wetteraussichten für heute und die kommenden Tage
das saarlandwetter (17.01.2024)



Wer muss räumen?

Grundsätzlich ist die Stadt oder Kommune dafür verantwortlich, dass öffentliche Flächen wie die Bürgersteige schnee- und eisfrei sind. Doch diese Pflicht wird von der öffentlichen Verwaltung gerne per Satzung auf die Anwohner übertragen. Das bedeutet dann, dass die Grundstückseigentümer, also in der Regel die Hausbesitzer, originär dafür verantwortlich sind.

Als Vermieter können sie die Räumpflicht wiederum auf die Mieter übertragen. Das muss dann im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nach Angaben des Deutschen Mieterbundes nicht aus.

Auch ein Gewohnheitsrecht, wonach Erdgeschossmieter stets räumen und streuen müssen, gibt es nicht (Oberlandesgericht Frankfurt, Az. 16 U 123/87). In Mehrfamilienhäusern wird der Winterdienst daher gerne zwischen den einzelnen Mietparteien aufgeteilt. Eine Sondersituation besteht auch bei Anwohnern, die in einer Fußgängerzone wohnen.

Die Details der Räum- und Streupflicht legen die Kommunen fest. Wer sich diesbezüglich nicht ganz sicher ist, sollte bei seiner Kommune nachfragen.

Wann besteht Räumpflicht?

Wenn es am späten Abend oder in der Nacht schneit, muss niemand deshalb aufstehen und den Weg frei fegen. Ansonsten sind die Regelungen der Städte und Gemeinden nicht ganz einheitlich.

In der Regel muss man aber montags bis samstags ab morgens 7.00 Uhr bis abends 20.00 Uhr den Gehweg räumen, an Sonn- und Feiertagen verschiebt sich die Räumpflicht morgens oft um ein bis zwei Stunden nach hinten.

Schneit es im Laufe des Tages weiter, muss auch mehrfach geräumt werden. Wird es glatt, muss sofort gestreut werden. Wer seiner Räumpflicht nicht nachkomt, muss im Saarland mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen.

Was, wenn man nicht Zuhause ist?

Wer berufstätig, krank oder in Urlaub ist, muss jemanden beauftragen, der den Winterdienst übernimmt. Das gilt auch, wenn man in einem Mehrfamilienhaus mit dem Winterdienst an der Reihe, aber abwesend ist.

Wie ist zu Räumen?

Es ist nicht erforderlich, den gesamten Bürgersteig schnee- und eisfrei zu halten. Ein Streifen von mindestens einem Meter Breite genügt, auf Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen sollten es mindestens eineinhalb Meter sein. Als Faustformel gilt, dass zwei Passanten aneinander vorbeikommen müssen.

Zum Räumbereich gehört neben dem Bürgersteig auch der Hauseingang sowie der Zugang zu den Mülltonnen. Hier genügt allerdings schon ein schmaler Streifen von etwa einem halben Meter Breite.

Außerdem sollte man die weiße Pracht nicht einfach auf die Straße schippen, sondern am Rand des Bürgersteiges so anhäufen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.

Womit streuen?

Vor dem Einsatz von Streumitteln sollte man sich informieren, welche Produkte in der Stadt oder Kommune überhaupt erlaubt sind. Streusalz ist aus Gründen des Umwelt- und Grundwasserschutzes meist verboten. Das kann selbst für die Streusalze gelten, die zum Beispiel in einem Baumarkt verkauft werden.

Man sollte stattdessen sogenannte abstumpfende Streumittel verwenden wie Asche, Sand oder Splitt. Hobelspäne sind hingegen keine gute Alternative. Das Holz kann die Feuchtigkeit aufsaugen und gefrieren, dadurch bleibt es weiter glatt.

Wer trotzdem Streusalz verwendet, muss mit einer Geldbuße rechnen.

Wer haftet bei Unfällen?

Kommt ein Anwohner seiner Streupflicht nicht nach und hat keine Vertretung engagiert, muss er im Schadensfall dafür die Verantwortung tragen und haften. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Allerdings sind Fußgänger auch verpflichtet, sich der Witterung entsprechend zu verhalten, das heißt bei Glättegefahr müssen sie auch selbst mit aufpassen.

Vermieter sind im Übrigen verpflichtet, zu kontrollieren, ob die Mieter ihrer Streu- und Räumpflicht nachkommen. Andernfalls können auch sie bei einem Unfall schadenersatzpflichtig werden.

Hat man eine gewerbliche Räumfirma mit dem Winterdienst beauftragt, haftet bei einem Unfall der Dienstleister. Wenn der allerdings häufiger seiner Pflicht nicht nachkommt, ist wieder der Auftraggeber in der Verantwortung.


Mehr zum Thema Schnee im Saarland

Winterlicher Wochenstart
Mehr als 130 Unfälle durch Schnee und Glätte im Saarland
Schnee und Glätte im Saarland haben am Montag zu erheblichen Problemen im Verkehr geführt. Inzwischen hat sich die Lage wieder entspannt. Die Polizei warnt aber davor, dass die Glättegefahr fortbesteht.

Wenn Schnee den Wald verzaubert
Video [SR Fernsehen, (c) SR, 22.12.2023, Länge: 04:58 Min.]
Wenn Schnee den Wald verzaubert
Die Wanderung Traumschleife „Gipfelrauschen“ im Nationalpark Hunsrück-Hochwald ist im Winter ein ganz besonderes Erlebnis.

Verursacht durch Klimawandel
Deutlich weniger Schnee und Eis im Saarland
Die Winter waren früher härter und länger - das sagen vor allem ältere Menschen und schöpfen dabei aus ihren Erinnerungen. Doch das sind nicht nur subjektive Wahrnehmungen. Der Deutsche Wetterdienst hat festgestellt: In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Schneetage im Saarland teils halbiert. Halb so viel Schnee fällt heute im Saarland im Vergleich zu den 60ern bis 90ern. Das hat vor allem etwas mit den steigenden Temperaturen zu tun, erklärt Thomas Kesseler-Lauterkorn vom Deutschen Wetterdienst (DWD).

Mehr als 100 Einsätze
Schnee führte zu Chaos auf den Straßen im Saarland
Schneefall und glatte Straßen haben im Saarland am Montag für viele Unfälle und Verkehrsbehinderungen gesorgt. Der Busverkehr musste in bestimmten Bereichen vorläufig eingestellt werden. Aufgrund der deutlich gestiegenen Temperaturen hat sich die Lage mittlerweile entspannt.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja