Departement Moselle und Elsass verbieten privates Feuerwerk über Feiertag

Departement Moselle und Elsass verbieten privates Feuerwerk über Feiertag

mit Informationen von Lisa Huth   31.10.2023 | 18:03 Uhr

Wer dieser Tage in den Departements Moselle und Elsass Feuerwerkskörper zündet, muss mit hohen Strafen rechnen. Denn über Allerheiligen gilt dort ein striktes Verbot von Feuerwerkskörpern.

Im lothringischen Departement Moselle und im Elsass sind derzeit Feuerwerkskörper jeglicher Art verboten. Das haben die Präfekturen in Straßburg und in Metz mitgeteilt. Das Verbot gilt seit Montag und noch bis zum Donnerstag, 8.00 Uhr.

Grund ist die angespannte Lage in Frankreich nach den Krawallen und Zerstörungen vom Sommer im Land und dem Krieg im Nahen Osten. Darum gilt in Frankreich die höchste Terrorwarnstufe.

Strafen bis zu 7500 Euro

Feuerwerkskörper jeglicher Art für Privatmenschen dürfen weder ver- noch gekauft, transportiert oder benutzt werden. Dasselbe gilt für Kanister. Die Strafen fürs Zuwiderhandeln reichen bis zu 7500 Euro. Die Polizei plant laut Präfektur, über Brennpunktvierteln in Straßburg Drohnen und Hubschrauber einzusetzen.

Frankreichweit haben die Präfekturen besondere Maßnahmen verordnet. Diese reichen von verstärktem Polizeieinsatz im Großraum Paris bis zum Alkoholverbot im öffentlichen Raum im Süden Frankreichs.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 31.10.2023 berichtet.


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