Saarland muss Windkraftflächen neu ausweisen
Das Saarland muss laut Bundesgesetz bis Ende 2032 mindestens 1,8 Prozent seiner Fläche für Windkraftanlagen reservieren. Bislang können dafür aber lediglich 0,8 Prozent rechtlich sicher verplant werden. Eine Kombination aus gesetzlichen Vorgaben und Anreizen soll Kommunen zur Erschließung neuer Flächen bewegen.
Das Saarland braucht mehr Windräder. Das ist nicht nur die Meinung von Klimaaktivisten, sondern Gesetzeslage. Denn der Bund verpflichtet alle Länder, einen bestimmten Anteil ihrer Fläche für die Gewinnung von Windenergie zur Verfügung zu stellen.
Zwar muss das Saarland wegen seiner geologischen Begebenheit und der relativ dichten Besiedelung von Bundesseite weniger als andere Länder zum Zwei-Prozent-Gesamtziel beitragen. Trotzdem müssen bis Ende 2027 1,1 Prozent der Landesfläche, bis Ende 2032 schließlich 1,8 Prozent für Windenergie bereitgestellt werden.
Rotoren-Regelung lässt Flächen schrumpfen
In etwa diese 1,8 Prozent, rund 4645 Hektar, sind im Saarland auch bereits als Windenergieflächen ausgewiesen. Doch es gibt einen Haken. Denn bei der ursprünglichen Ausweisung der Flächen war nicht genügend berücksichtigt worden, ob die Rotoren der Windräder über die Grenzen dieser Flächen herausragen dürfen oder eben nicht.
Das kann laut einer Studie des Umweltbundesamt großen Einfluss auf die tatsächlich nutzbare Fläche haben, weshalb entsprechende Flächen laut Bundesgesetz nur noch bis zu einem gewissen Anteil eingerechnet werden dürfen.
Für die Planungen des Saarlandes hat das erhebliche Folgen: Gemäß einer Antwort der Landesregierung auf eine CDU-Anfrage schrumpft der Anteil der Fläche, die „planerisch gesichert“ ist, auf 0,8 Prozent, also weniger als die Hälfte des bundesrechtlich vorgegebenen Anteils.
Land macht Vorgaben, Kommunen entscheiden
Es müssen also in größerem Umfang weitere Flächen für Windkraft im Saarland erschlossen werden. Welche das sein könnten, soll eine Potenzialanalyse aufzeigen, die bis Mitte Juli abgeschlossen sein soll.
Ob das entsprechende Potenzial auch tatsächlich genutzt wird, können die betroffenen Kommunen entscheiden, die seit 2011 den Ausbau der Windenergie im Saarland steuern. Dabei haben sie allerdings nicht völlig freie Hand. Denn das Land plant ein Gesetz, das rechtlich verbindliche Teilziele auf kommunaler Ebene definieren soll. Laut Landesregierung soll es bis Ende Mai 2024 in Kraft getreten sein, um die entsprechenden Vorgaben des Bundesgesetzes zu erfüllen.
Für die Kommunen soll es aber nicht nur Zielvorgaben geben, sondern auch Anreize. Darum arbeite die Landesregierung ebenfalls an einem Gesetz, das den Gemeinden einen finanziellen Beitrag seitens der Anlagenbetreiber zusichere. Dieser solle insbesondere gemeinwohlorientierte Projekte zugutekommen.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 28.06.2023 berichtet.