Panzer im HIL Werk St. Wendel (Foto: SR)

Untreuevorwürfe bei HIL-Privatisierung

Thomas Gerber   05.03.2018 | 16:26 Uhr

Bis Ende 2020 sollen die drei Heeresinstandsetzungswerke der bundeseigenen HIL-GmbH in Darmstadt, Brandenburg und St. Wendel privatisiert werden. In diesem Prozess ist es nach SR-Informationen möglicherweise zu gravierenden Unregelmäßigkeiten gekommen. Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Matthias Moseler hat deshalb am Montag gegen zwei hohe Beamte des Bundesverteidigungsministeriums Strafanzeige wegen Untreue erstattet.

Es geht um enorme Summen: Wartung und Reparatur von Panzern, Radfahrzeugen und Haubitzen sind ein Milliardengeschäft. Dessen Veräußerung an einen Privaten will gut vorbereitet sein und genau da vermutet Betriebsrat Moseler Untreue und Korruption.

Video [aktueller bericht, 05.03.2018, Länge: 3:53 Min.]
Anzeige wegen Untreueverdachts bei HIL

Hohe Beamte des Ministeriums, die sogenannte Task Force HIL-Werke, hätten Millionenaufträge an Unternehmens- und Rechtsberater freihändig am Haushaltsausschuss vorbei vergeben.

Petry fordert Aufklärung

Jeweils rund 20 Millionen Euro sollen eine Anwaltskanzlei und eine Unternehmensberatung bekommen. Die Aufträge seien nicht europaweit ausgeschrieben worden, zudem sollen die Ministerialbeamten überhöhte Stundensätze von 450 Euro akzeptiert haben.

Video [aktueller bericht, 05.03.2018, Länge: 2:43 Min.]
SR-Reporter Christoph Grabenheinrich zu Untreuevorwürfen

Allein bei der juristischen Beratung geht Betriebsrat Moseler von acht Millionen Euro Schaden aus. Geld, das für die Reparatur des maroden Bundeswehrgeräts fehle. Moseler hatte den Korruptionsbeauftragten des Verteidigungsministeriums über seinen Verdacht informiert. Der aber konnte weder ein dienst- noch ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten feststellen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Petry hat Ministerin Ursula von der Leyen nun aufgefordert die Vorgänge umfassend aufzuklären.

Aktualisierung: Die Staatanwaltschaft hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass auf Grundlage der in diesem Zusammenhang u.a. wegen Haushaltsuntreue erstatteten Strafanzeigen mangels hinreichender Anhaltspunkte kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

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