Screenshot des Online-Portals "Topf Secret" (Foto: SR)

Auch Verbraucherzentrale kritisiert Saar-Ministerium

Kai Forst   12.07.2019 | 16:21 Uhr

Nach Foodwatch übt nun auch der Bundesverband der Verbraucherzentrale Kritik an der Transparenz des saarländischen Verbraucherschutzministeriums. Die Begründung der Behörde, Kontrollberichte über Restauranthygiene nicht vollständig herauszugeben, sei nicht nachvollziehbar, sagte eine Verbandssprecherin dem SR.

Konkret geht es um den Umgang des Ministeriums mit dem Online-Portal "Topf Secret". Dort können Verbraucher Berichte von Hygiene-Kontrollen in Gaststätten anfordern und veröffentlichen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Verbraucherinformationsgesetz.

Das saarländische Verbraucherschutzministerium hatte mitgeteilt, die Berichte, nicht wie angefordert, vollständig elektronisch herauszugeben: aus rechtlichen Gründen und um die Grundrechte der Betriebe zu wahren. Stattdessen biete man den Bürgern Akteneinsicht vor Ort an.

"Nicht nachvollziehbar"

Nach der Verbraucherorganisation Foodwatch kritisiert nun auch der Bundesverband der Verbraucherzentrale dieses Vorgehen. „Die Begründung des saarländischen Verbraucherschutzministeriums, die Kontrollberichte nicht wie angefordert per E-Mail herauszugeben, halte ich für kaum nachvollziehbar“, sagte Anne Markwardt, Leiterin des Teams Lebensmittel im Bundesverband.

Behörden in anderen Bundesländern würden die Informationen sehr wohl elektronisch herausgeben. Mit einer reinen Akteneinsicht baue man eine Hürde ein und blockiere damit das Recht der Verbraucher auf Information. „Dabei sollte das Ziel eines Verbraucherschutzministeriums doch sein, im Sinne des Verbraucherschutzes zu handeln“, sagte Markwart.

"Informationsanspruch ohne Einschränkung"

Kritik kommt auch vom Grünen-Bundestagsabgeordneten Markus Tressel. Der Informationsanspruch der Bürger sei umfassend und gelte ohne Einschränkung. Die bedingte Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz und die Beschränkung auf den privaten Gebrauch könne als rechtswidrig eingestuft werden.

„Verbraucherschutzminister Jost ist in der Pflicht, auch unangenehme Themen öffentlich zu machen und nicht nur auf den Wohlfühlfaktor zu setzen“, sagte Tressel.

Kritik von Foodwatch

Zuvor hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch mit Blick auf den Umgang des Saarlandes mit Topf Secret erklärt: „Ämter, die Bürgern lediglich Akteneinsicht in der Behörde gewähren, treten diesen Informationsanspruch mit Füßen“.

Im Saarland sind seit Januar 287 Anfragen über das Portal „Topf  Secret“ gestellt worden. 50 davon wurden laut Verbraucherschutzministerium von den Antragstellern zurückgezogen. 31 Anfragen konnten wegen unvollständiger oder falscher Adressen nicht bearbeitet werden. In 170 Fällen wurde die Übersendung der Kontrollberichte abgelehnt.

Hunderte Verfahren in Gang

Die Frage, ob Antragssteller Anrecht auf die Prüfberichte haben oder ob Behörden die Berichte nicht herausgeben können, beschäftigt derzeit auch die Gerichte. Laut Foodwatch laufen derzeit initiiert vom deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hunderte Verfahren.

Über dieses Thema haben auch die Hörfunknachrichten am 12.07.2019 berichtet.

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