Schutz von jüdischem Leben soll ins Grundgesetz

Saarland fordert Grundgesetzänderung zum Schutz jüdischen Lebens

mit Informationen von Aaron Klein   15.05.2024 | 15:04 Uhr

Der saarländische Landtag hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Schutz jüdischen Lebens im Grundgesetz festzuschreiben. Zudem müsse die Verfassung besser geschützt werden. Ein entsprechender Antrag wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen. Kritik kam von CDU und AfD.

Die Bundesregierung solle eine Anti-Antisemitismusklausel in die Verfassung aufnehmen, sagte die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kira Braun. In dem entsprechenden Antrag anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes werde außerdem eine Initiative der Bundesregierung unterstützt, die das Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz absichern soll. Anlässlich der Gefahr, die von rechts ausgehe, müsse die Verfassung gepflegt, gelebt und geschützt werden, so Braun.

Video [aktueller bericht, 15.05.2024, Länge: 3:32 Min.]
Schutz von jüdischem Leben soll ins Grundgesetz

AfD sieht Verfassung nur durch die Regierenden gefährdet

Die CDU-Opposition äußerte in Teilen Verständnis für das Anliegen. CDU-Fraktionschef Stephan Toscani erkärte, dass Rechtsextremismus nie wieder unterschätzt werden dürfe. Die SPD sei aber auf dem linken Auge blind, weil in dem Antrag kein Wort zu Linksextremismus oder gar Islamismus stehe. Die CDU brachte einen eigenen Antrag ein, der keine Mehrheit fand.

AfD-Fraktionschef Josef Dörr sagte, die Verfassung sei allein durch die Regierenden und nicht durch einzelne Bürger gefährdet.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 15.05.2024


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