Landesregierung unbesorgt wegen Umwidmung von Corona-Sondervermögen

Landesregierung unbesorgt wegen Corona-Sondervermögen

Janek Böffel / Onlinefassung: Anne Staut   15.11.2023 | 13:10 Uhr

Das Corona-Sondervermögen darf nicht für den Klima- und Transformationsfonds genutzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt. Die saarländische Landesregierung erwartet dadurch für das Saar-Sondervermögen keine Folgen.

Das Saarland hatte während der Corona-Pandemie ein Sondervermögen, also Schulden, in Höhe von 1,4 Milliarden Euro geschaffen. Vergangenes Jahr war der drei Milliarden Euro schwere, zum Großteil schuldenfinanzierte Transformationsfonds dazugekommen.

Kritik von Rechnungshof

Diese Sondervermögen sieht der saarländische Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD) allerdings durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Corona-Sondervermögen nicht für den Klima- und Transformationsfonds umgewidmet werden darf, nicht gefährdet.

Anders als im Bund habe man die Mittel aus dem Corona-Sondervermögen nicht nachträglich umgewidmet. Beim Transformationsfonds habe die Landesregierung das Vorhaben ausführlich begutachten lassen, das habe die Bundesregierung bei der Umwidmung der Mittel aus dem Corona-Sondervermögen nicht getan.

Allerdings hatte auch der Rechnungshof in seinem letzten Bericht die Verwendung der Mittel aus dem Corona-Sondervermögen kritisiert. Es gebe beträchtliche Zweifel, ob sie wirklich im engen Zusammenhang mit der Pandemie standen und damit auch, ob sie so überhaupt zulässig waren, hieß es dort mit Blick auf unter anderem den Gigabit-Ausbau und Straßenbau.

Korrekturen an Haushaltspolitik gefordert

In Berlin gehe es nun darum zu prüfen, wie sich die für den Klimaschutz notwendigen Maßnahmen finanzieren lassen, so von Weizsäcker. Es gebe Ausnahmen bei der Schuldenbremse, die genutzt werden können. Wenn nicht müsse man über die Schuldenbremse grundsätzlich sprechen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Uhl nannte die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein Fiasko für die Ampel und Bundesfinanzminister Lindner und einen Segen für transparente, solide und generationengerechte Haushaltspolitik. Die Ampel müsse nun dringend Korrekturen vornehmen und zu einer wirklich soliden und seriösen Haushaltspolitik zurückfinden.

Nach Urteil des Verfassungsgerichts: Transformation in Gefahr?
Audio [SR 3, (c) SR/Florian Mayer, 16.11.2023, Länge: 04:50 Min.]
Nach Urteil des Verfassungsgerichts: Transformation in Gefahr?

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 15.11.2023 berichtet.


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