eine Kasse mit Euro-Scheinen (Foto: dpa)

Sichere Kassen: Toscani fordert Gesetz schon ab 2017

Kai Forst   18.03.2016 | 15:29 Uhr

Seit vielen Jahren klagen Bund und Länder über Steuerbetrug durch gezinkte Kassen im Einzelhandel und in der Gastronomie. Das Bundesfinanzministerium will dem nun einen Riegel vorschieben und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach sollen manipulationssichere Kassen ab 2019 Pflicht werden. Dem saarländischen Finanzminister Toscani dauert das zu lange.

Nach jahrelangen Verzögerungen macht der Bund nun offenbar ernst im Kampf gegen den grassierenden Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen. Das Finanzministerium legte am Freitag den lange von Ländern und Experten angemahnten Referentenentwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vor. Er sieht vor, dass Registrierkassen künftig mit einer manipulationssicheren Software ausgestattet sein müssen. Bislang ist es noch möglich, die Registrierkassen mit einer Spezialsoftware zu manipulieren. Die zeichnet Bedieneingaben nicht auf, löscht Daten, erfasst nicht erfolgte Geschäftsvorgänge oder verkürzt Umsätze.

Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen macht dem Fiskus seit Jahren zu schaffen - ohne dass nachhaltig etwas dagegen unternommen wurde. Dem Saarland gehen laut Toscani dadurch jährlich rund 60 Millionen Euro durch die Lappen, dem Bund sogar mehrere Milliarden Euro.

Toscani: "Verpflichtung muss früher kommen"

Nach den Plänen des Bundes soll das neue Verfahren 2019 in Kraft treten. Der saarländische Finanzminister Stephan Toscani fordert allerdings mehr Tempo bei der Umsetzung. Die vom Bundesfinanzministerium geplante Übergangsfrist sei zu lang. „Ich bin dafür, dass diese Verpflichtung früher kommt und dass die manipulationssicheren Systeme schon zum 1. Januar 2017 eingeführt werden“, sagte der CDU-Politiker im Gespräch mit SR.de. Wie realistisch eine frühere Einführung ist, könne man allerdings noch nicht sagen.

Jetzt würden zunächst die Länder im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beteiligt und die Koalitionsfraktionen im Bund miteinbezogen. Die nächste Stufe sei dann ein Beschluss des Bundeskabinetts, anschließend gehe es in den Bundestag, in den Bundesrat und in die öffentliche Anhörung. „Es gibt noch genügend Chancen, das Gesetz zu verändern“, sagte Toscani.

Unangekündigte Kontrollen möglich

Der Gesetzentwurf bietet zudem die Möglichkeit einer so genannten Kassennachschau, also unangekündigte Kontrollen. „Das Gesetz sieht vor, dass die Finanzverwaltung das Recht hat, künftig unangekündigt zu prüfen, ob die manipulationssichere Registrierkasse auch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt“, so Toscani. Das sei ein Element einer gegenwartsnahen Steueraufsicht und gehöre „mit zu einer effektiven Kontrolle dazu“.

Mit welchen Kosten für eine Neuanschaffung oder Umrüstung der Kassen im Saarland gerechnet werden muss, kann der Finanminister noch nicht absehen. Das hänge davon ab, wie viele elektronische Registrierkassen nachgerüstet werden müssten und wie viele schon mit dem sicheren System seien. "Darüber verfügen wir im saarländischen Finanzministerium über keine Zahlen.“

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