Ein Förderturm des Bergbau-Konzerns RAG (Foto: dpa/Bernd Thissen)

Grubenwasser: RAG geht auf Hausbesitzer zu

  27.12.2017 | 07:06 Uhr

Hausbesitzer im Saarland sollen bei einer möglichen Grubenflutung keine Nachteile haben. Der RAG-Konzern wies darauf hin, dass das auch für diejenigen gilt, die einen Bergschadensverzicht unterschrieben haben. Kritiker bleiben skeptisch.

Das Unternehmen beruft sich auf eine freiwillige Selbstverpflichtung aus dem vergangenen Jahr. Demnach ist die RAG bereit, mögliche Schäden trotzdem anzuerkennen und zu regulieren.

Zustand am Haus dokumentieren

Der Illinger Bürgermeister Armin König (CDU) hatte davor gewarnt, dass Hausbesitzer durch einen Bergschadensverzicht auf möglichen Schäden durch Hebungen oder Vernässungen sitzen bleiben könnten. Dem SR sagte er, eine freiwillige Selbstverpflichtung der RAG entlaste die Hausbesitzer. Allerdings müssten die Hausbesitzer laut RAG-Chef Bernd Tönjes den Zustand des Hauses vor der Grubenflutung dokumentieren, das schränke die Zusage wieder ein.

Probleme sieht König weiterhin für die Umwelt und das Trinkwasser im Saarland. Er kritisierte erneut das eingeleitete Planfeststellungsverfahren zum Grubenwasserkonzept und forderte, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung auf das Gebiet zwischen Saarwellingen und Schiffweiler ausgeweitet wird.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 27.12.2017 berichtet.

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