Richter am Bundesverfassungsgericht (Foto: dpa)

Ab März Hauptverfahren um NPD-Verbotsantrag

Caroline Uhl / mit Informationen von epd   07.12.2015 | 17:16 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht will Anfang März das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD eröffnen. Die Richter wollen dann an drei Tagen über ein mögliches NPD-Verbot verhandeln, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. SPD und Linke im Saarland begrüßten die Ankündigung.

Nach einer ersten Vorprüfung erfülle der aktuelle Antrag des Bundesrats auf ein NPD-Verbot alle für das Hauptverfahren erforderlichen Formalien, teilte das Verfassungsgericht weiter mit (AZ: 2 BvB 1/13). Die Länder hatten im Dezember 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der NPD eingereicht. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 am Einsatz von V-Leuten in Führungsgremien der Partei gescheitert. Die Länder sind anders als 2003 dieses Mal alleiniger Antragsteller.

Konkret will der Bundesrat die Verfassungswidrigkeit der NPD und ihrer Teilorganisationen "Junge Nationaldemokraten", "Ring Nationaler Frauen" und der "Kommunalpolitischen Vereinigung" feststellen lassen. Die Organisationen sollen aufgelöst und deren Vermögen zugunsten gemeinnütziger Zwecke eingezogen werden. Das Verbot soll auch die Gründung von Ersatzorganisationen umfassen.

Erste Hürde genommen

Mit ihrem Antrag hätten die Länder eine erste wichtige Hürde genommen, erklärte die Generalsekretärin der Saar-SPD, Petra Berg. "Unsere wehrhafte Demokratie darf nicht zulassen, dass Strukturen bestehen, die es Neonazis ermöglichen, sich unter dem Deckmantel der Demokratie in Parteiform zu organisieren", betonte die Sozialdemokratin.

Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Landtag, Birgit Huonker, betonte, eine Partei, "die mit ihrem Ausländerhass den ideologischen Nährboden für Anschläge gegen Ausländer oder Flüchtlingsheime bereitet, faschistisches Gedankengut verbreitet und die Demokratie abschaffen will", gehöre verboten. Nur so könne ihr der finanzielle Nährboden entzogen werden, indem sie nicht mehr von der gesetzlich vorgesehenen Parteienfinanzierung profitiere.

Mit einem möglichen Parteienverbot alleine sei Rechtsextremen aber noch nicht der Garaus gemacht, betonten beide Politikerinnen. Alle demokratischen Gruppen und die Gesellschaft als solche müssten sich verstärkt gegen faschistisches Gedankengut, Verfolgung und Diskriminierung und für mehr Aufklärung über Rechtsextreme einsetzen.

Erster Anlauf wegen V-Leuten gescheitert

Bereits 2003 hatten die damalige Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat erfolglos beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD beantragt. Die Karlsruher Richter hatten das Verfahren aber wegen eines "nicht behebbaren Verfahrenshindernisses" eingestellt (AZ: 2 BvB 1/01). Eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit erfolgte nicht, weil der Verfassungsschutz in der Führungsebene der NPD zahlreiche V-Leute eingeschleust hatte. Um ein NPD-Verbotsverfahren durchführen zu können, müssten die V-Leute aus der Partei abgezogen werden, hieß es.

Auf Anforderung des Bundesverfassungsgerichts hatte der Bundesrat im Mai dieses Jahres Unterlagen über den Abzug der V-Leute aus der NPD nachgereicht. Die NPD hatte noch im September bezweifelt, dass die Nachweise über die Staatsfreiheit in der Führungsebene der Partei ausreichten. Es sei unglaubwürdig, dass nur elf V-Leute in der NPD vom Staat "abgeschaltet" wurden, hieß es.

Da das Bundesverfassungsgericht nun ein Hauptverfahren eröffnet hat, gehen die Karlsruher Richter offenbar davon aus, dass tatsächlich die nötige Staatsferne zur NPD vorliegt – und einer inhaltlichen Prüfung der Verfassungswidrigkeit nichts mehr im Wege steht.

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