Kürzere Verfahren und weniger Genehmigungen beim Bau
Die saarländische Landesregierung will das Bauen im Saarland erleichtern. Dazu hat Bauminister Jost eine neue Landesbauordnung vorgestellt. Unter anderem sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.
So viele Regeln wie nötig und so viele Freiheiten wie möglich: Das soll die neue Landesbauverordnung leisten, die der saarländische Innen- und Bauminster Reinhold Jost (SPD) am Dienstag in Saarbrücken vorgestellt hat. Ziel sei es, den Wohnungsbau im Saarland anzukurbeln und die Energiewende voranzutreiben.
Landesregierung setzt auf Erleichterungen
Dabei setzt die Landesregierung vor allem auf Erleichterungen bei der Bürokratie. So wird etwa die Bearbeitungsfrist von Baugenehmigungen von drei Monaten auf zehn Wochen reduziert. Alles, was innerhalb dieser Frist von den Behörden nicht bearbeitet oder dem nicht widersprochen wurde, gilt automatisch als genehmigt.
Außerdem werden sogenannte verfahrensfreie Vorhaben erleichtert: Für kleinere Baumaßnahmen wie Garten- oder Gewächshäuser, aber auch für Balkone oder den Ausbau eines Dachgeschosses soll gar keine Genehmigungen mehr notwendig sein.
Solarpflicht für Gewerbegebäude
Beim Brandschutz reicht in Zukunft ein positives Gutachten, ohne dass eine Behörde dieses noch einmal genehmigen muss. Und bei Wohngebäuden gibt es keine Pflicht mehr, einen Stellplatz für das Auto vorzuhalten. Das soll unter anderem zu weniger Flächenversiegelung führen.
Mit der neuen Landesbauverordnung soll auch die Energiewende aktiv vorangetrieben werden, sagte Jost. So enthält sie eine Solarpflicht für größere gewerbliche Neubauten und Dachsanierungen: Mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachflächen müssen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Im Gegenzug soll es auch bei Anlagen für erneuerbare Energien weniger Genehmigungszwänge geben.
Nach 20 Jahren sei die grundlegende Überarbeitung der Landesbauordnung lange überfällig gewesen, sagte Bauminister Jost. Sie sei ein Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Baukultur.
Arbeitgeberverband Bauwirtschaft Saar sieht noch offene Fragen
„Ein wichtiger und überfälliger Schritt“ – so bewertet der Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft Saar (AGV) die geplante Neufassung der Landesbauordnung. Es sei allerdings auch entscheidend, nicht nur bei der Gesetzgebung, sondern auch bei der Umsetzung Tempo beizubehalten, so Hauptgeschäftsführer Christian Ullrich.
Obwohl die AGV die neue Bauordnung begrüßt, gebe es aber noch offene Fragen – insbesondere zu Verantwortlichkeiten, Vorgaben und der Umsetzbarkeit in Zusammenhang mit der Solarpflicht. „Hier gibt es noch Klärungsbedarf, was mit 'grundlegender Dachsanierung' gemeint ist und was diese für das Bauen bedeutet“, sagte Ullrich.
Ältere Gebäude, insbesondere Fertighäuser sowie Lager- und Gewerbehallen, seien bereits an ihrer statischen Belastungsgrenze. Auch für die Dachdecker, die die Dachsanierung ausführten, stelle sich die Frage, wie diese Themen haftungsrechtlich zu bewerten seien.
Kritik an Solarpflicht
Auch die Handwerkskammer, die die neue Bauordnung grundsätzlich begrüßt, hadert mit der Solarpflicht für Gewerbebetriebe. "Diese Regelung könnte viele Unternehmen trotz Förderprogrammen finanziell überfordern", gibt HWK-Präsident Helmut Zimmer zu Bedenken. Hier sollten Ausnahmen möglich sein.
Landtag muss noch zustimmen
Die Novelle steht in der Dezember-Sitzung des Landtags zum ersten Mal auf der Tagesordnung. Nach Josts Zeitplan könnte sie im ersten Quartal 2025 verabschiedet werden und in Kraft treten.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau im Radio am 26.11.2024 berichtet.