Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts. (Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck)

Saarland will sich gemeinschaftlich gegen Bayerns Finanz-Klage wehren

Christian Leistenschneider   29.08.2023 | 06:29 Uhr

Der Länderfinanzausgleich ist zum wiederholten Male ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht. Bayern hat dort Klage gegen das bestehende System eingereicht. Zwölf Bundesländer wollen dem gemeinschaftlich entgegentreten, unter ihnen auch das Saarland.

Zusammen mit elf weiteren Bundesländern will das Saarland vor dem Bundesverfassungsgericht für den Erhalt des bestehenden Finanzausgleich-Systems unter den Ländern kämpfen. Bayern hatte im Juli Klage in Karlsruhe eingereicht, weil es sich durch die geltende Regelung über Gebühr belastet sieht.

Zuwendungen ans Saarland deutlich gestiegen

Das offiziell "Finanzkraftausgleich" betitelte System soll einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern schaffen. Rund 18,5 Milliarden Euro wurden so 2022 zwischen den Ländern umverteilt, wobei fünf Geberländern elf Empfängerländer gegenüberstanden. Bayern zahlte mit fast 9,9 Milliarden Euro am meisten ein.

Zu den Nehmerländern gehörte auch das Saarland. Ihm standen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums 2022 gut 577 Millionen Euro zu. Das waren rund 63 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor.

Der Betrag, den das Saarland im Rahmen des Finanzausgleichs der Länder erhält, hat sich mit den Jahren deutlich erhöht. Im Jahr 2017 etwa betrug er noch rund 196 Millionen Euro.

Bayern hatte schon einmal geklagt

Es ist nicht das erste Mal, dass Bayern wegen des Finanzausgleichs vors Bundesverfassungsgericht zieht. Bereits 2013 hatte der Freistaat eine sogenannte Normenkontrollklage eingereicht, damals gemeinsam mit Hessen. Beide zogen ihre Klage nach einer Neuordnung der Finanzbeziehung zwischen Bund und Ländern aber 2017 zurück.

Die erneute Klage sei "erkennbar im Vorfeld der Bayerischen Landtagswahl" platziert worden, teilte das saarländische Finanzministerium auf Anfrage mit. Man sei sich "mit der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer" einig, dass das bestehende Finanzausgleichssystem ein "notwendiges Instrument zur verfassungsrechtlich gebotenen Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet" sei.

Entsprechend wolle man sich in einer Prozessgemeinschaft gegen den Normenkontrollantrag der bayerischen Staatsregierung positionieren.

Über dieses Thema berichten die SR-Hörfunknachrichten am 29.08.2023.


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