Kostendämpfungspauschale für Beamte im Saarland soll verringert werden
Landesregierung und Gewerkschaften haben sich auf eine finanzielle Entlastung für Beamte und Versorgungsempfänger im Saarland geeinigt. Die sogenannte Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe - eine Art Selbstbeteiligung im Krankheitsfall - soll reduziert werden.
Um 50 Euro soll die jährlich zu zahlende Kostendämpfungspauschale für Beamte im Saarland sinken. Das ist ein Ergebnis eines Treffens zwischen Landesregierung und Gewerkschaftsvertretern am Mittwoch. Demnach habe das Land zugesagt, die im Rahmen eines Sanierungskonzeptes vor 14 Jahren eingeführte Pauschale ab dem kommenden Jahr zu reduzieren, teilte die Staatskanzlei am 1. Mai, dem "Tag der Arbeit", mit.
Dämpfungspauschale beträgt bisher 100 bis 750 Euro
Von der finanziellen Entlastung profitieren bis zu 32.000 Beamte, Richter, Staatsanwälte und Versorgungsempfänger im Saarland. Sie sind in der Regel zu 50 Prozent privat versichert, die andere Hälfte trägt der Dienstherr in Form einer "Beihilfe".
Um die Beihilfekosten für das Land zu senken, zahlen Beamtinnen und Beamte eine Dämpfungspauschale - also eine Art Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten. Die ist sozial gestaffelt und reicht von 100 Euro in niedrigen Besoldungsgruppen bis zu 750 Euro pro Jahr. Diese Pauschale soll nun um 50 Euro reduziert werden.
Rehlinger: Öffentlichen Dienst attraktiv halten
"Wir gehen diesen Schritt, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten, Fachkräfte zu sichern und die Beschäftigten finanziell ein Stück zu entlasten", sagte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Es sei auch sozial ausgewogen, "weil sie gerade geringere Einkommen umso spürbarer entlastet". Die Gewerkschaften werten die Entscheidung als Erfolg und als Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamte.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 01.05.2025 berichtet.