Die verbeulte Türe eines Autos (Foto: picture alliance/dpa | Inga Kjer)

Haftpflicht für Autos wird im Saarland teilweise teurer

  24.08.2023 | 17:39 Uhr

Im Saarland stehen Änderungen bei den Beiträgen für die Kfz-Versicherung an. Die Versicherer haben neue Regionalklassen bekannt gegeben. In drei Kreisen werden Versicherungen für Autofahrer wohl teurer, in einem etwas günstiger.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am Donnerstag neue Regionalklassen für das Saarland bekannt gegeben. Mit ihnen legen die Versicherer die Höhe der Kfz-Beiträge fest.

Das sind die neuen Regionalklassen

Demnach steigt die Risikoklasse für die Haftpflicht in den Landkreisen Merzig-Wadern und Neunkirchen sowie die Vollkasko im Landkreis St. Wendel um jeweils eine Stufe. In der Region in und um Völklingen sinkt die Haftpflicht Risikoklasse hingegen um einen Punkt.

Bei Neuverträgen gelten die neuen Regionalklassen ab sofort, bei bestehenden Verträgen ab dem nächsten Versicherungsjahr. Wie viel teurer oder günstiger die Versicherungen im Detail werden, dazu macht der GDV keine Angaben.

So werden die Regionalklassen ermittelt

Für die Einstufung der Regionalklassen werden die Schadensbilanzen der Zulassungsbezirke ausgewertet und in einen Indexwert umgerechnet. Dieser Indexwert zeigt die Schadensbilanz des jeweiligen Bezirks im Vergleich zum Bundesschnitt, der mit dem Wert 100 festgelegt ist.

Liegt der Wert über 100, ist die Schadensbilanz schlechter als im Bundesschnitt. Anhand dieser Indexwerte erfolgt die Einteilung in Regionalklassen. Für die Kfz-Haftpflicht gibt es zwölf, für die Teilkasko 16 und die Vollkasko neun Regionalklassen.

Es gilt also: Je weniger gemeldete Schäden, desto niedriger die Regionalklasse, desto günstiger die Versicherungsbeiträge. Ursache für eine höhere Einstufung sind laut GDV hauptsächlich Unwetterschäden.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 24.08.2023 berichtet.


Mehr zur Kfz-Versicherung

Gut zu wissen
Dashcams - ein Hilfsmittel zur Unfallaufklärung?
Eine Autofahrt mit einer fest installierten Kamera mitfilmen, um bei einem Unfall Beweise zu haben - das sollen sogenannte Dashcams. Diese sind zwar erlaubt, aber die Aufnamen werden nicht immer als Beweismittel zugelassen.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja