Saarland will Gesetzeslücke für ehrenamtliche Helfer schließen
Einsatzkräfte privater Hilfsorganisationen wie dem DRK oder den Maltesern sollen künftig nicht nur bei Katastrophen, sondern auch "außergewöhnlichen Einsatzlagen" wie der Corona-Pandemie von ihrer Arbeit freigestellt werden können. Eine entsprechende Gesetzesänderung war am Mittwoch Thema im Landtag.
Einstimmig hat der saarländische Landtag am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Helfern privater Hilfsorganisationen mit Helfern der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks auf den Weg gebracht.
Man werde das Gute noch besser machen, sagte Innenminister Reinhold Jost (SPD) im Landtag. Mit dem "Guten" meint er die Arbeit der Ehrenamtlichen in privaten Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz, den Maltesern oder den Johannitern.
Freistellung und Lohnfortzahlung nicht nur bei Katastrophen
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Helfer privater Organisationen sich auch in sogenannten "außergewöhnlichen Einsatzlagen" von der Arbeit freistellen lassen können und eine Lohnfortzahlung erhalten. Eine entsprechende Gesetzesänderung hatte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) bereits im Mai angekündigt.
Mit dem Entwurf wird eine Gesetzeslücke geschlossen. Denn bisher gab es solch eine Regelung bei Großschadenslagen oder Katastrophen - aber eben nicht bei Ereignissen wie beispielsweise der Corona-Pandemie oder der Flüchtlingskrise 2015.
Voraussetzung für die Freistellung in "außergewöhnlichen Einsatzlagen" ist, dass eine zuständige Fachbehörde den Einsatz anordnet. Diese Behörde trägt dann auch die Kosten für die Lohnfortzahlung.
Zustimmung von CDU und AfD
Die CDU begrüßte den Entwurf, forderte aber Nachbesserungen. Es müsse beispielsweise konkretisiert werden, was eine außergewöhnliche Einsatzlage sei. Die AfD stimmte dem Entwurf ebenfalls zu. Das geplante Gesetz erleichtere die Arbeit Ehrenamtlicher sehr. Über das Gesetz wird jetzt im Innenausschuss weiter beraten.
Über dieses Thema berichten die SR-Hörfunknachrichten am 20.09.2023.