Grube Landsweiler Reden (Foto: SR/Rebecca Wehrmann)

Merchweiler zieht im Grubenwasserprozess vors Bundesverwaltungsgericht

Jimmy Both   21.07.2023 | 13:57 Uhr

Merchweiler geht gegen die Entscheidung im Grubenwasserprozess weiter gerichtlich vor. Der Fall wird nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Dabei geht es der Gemeinde auch darum, ein Zeichen zu setzen.

Der Grubenwasserprozess geht in die nächste Runde: Der Gemeinderat von Merchweiler hat am Donnerstagabend mit großer Mehrheit beschlossen, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Das Saarländische Oberverwaltungsgericht hatte vor gut zwei Wochen erste Klagen gegen die Grubenflutung abgewiesen.

„Wir gehen nach Leipzig“, kommentierte Bürgermeister Patrick Weydmann (SPD) den Beschluss des Merchweiler Gemeinderates. 22 von 23 anwesenden Mitgliedern stimmten dafür, Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Nächste Runde im Grubenwasserprozess
Audio [SR 3, Jimmy Both, 21.07.2023, Länge: 00:51 Min.]
Nächste Runde im Grubenwasserprozess

Merchweiler stark von Bergbauschäden getroffen

„Wir sind uns bewusst, dass die Chancen relativ gering sind“, stellte Weydmann klar. Von dem Vorgang solle aber eine Symbolkraft ausgehen. Merchweiler sei die von Bergbauschäden am stärksten betroffene Gemeinde des Saarlandes, sagte Weydmann. In der Vergangenheit mussten eine Kirche und ein Schulgebäude deswegen abgerissen werden.

Viele Anwohnerinnen und Anwohner Merchweilers seien immer noch skeptisch gegenüber dem Bergbau und seinen Folgen. Auch aus diesem Grund will der Gemeinderat jetzt den letzten Schritt im Grubenwasserverfahren gehen.

Bis etwa Anfang September ist nun Zeit, die Nichtzulassungsbeschwerde zu begründen. Es wird mit Kosten von bis zu 26.000 Euro gerechnet. Gibt das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde statt, beginnt das Revisionsverfahren.

Grubenwasserklagen wurden abgewiesen

Anfang Juli hatte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die ersten drei Klagen gegen die Grubenflutung abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann aber beim Bundesverwaltungsgericht vorgegangen werden. Geklagt hatten neben der Gemeinde Merchweiler auch die Stadt Saarlouis und ihre Stadtwerke. Für acht weitere Klagen von Kommunen und der Bahn gibt es noch keine Verhandlungstermine.

Seit Ende des Bergbaus pumpt die RAG versickertes Regenwasser aus den alten Schächten an die Oberfläche. Das kostet im Saarland jährlich etwa 20 bis 30 Millionen Euro. Das würde die RAG gerne beenden. In einem ersten Schritt soll das Wasser in den Schächten auf -320 Meter ansteigen. Später soll das Wasser bis zur Oberfläche steigen und bei Ensdorf zentral in die Saar eingeleitet werden.

Das Oberbergamt hatte die erste Phase vor etwa zwei Jahren genehmigt. Die Pumpen laufen allerdings immer noch weiter, da es juristischen Widerstand dagegen gibt. Kritiker der Grubenflutung befürchten unter anderem, dass sich Giftstoffe im Grubenwasser ablagern könnten und so das Grund- und Oberflächenwasser belasten könnten. Zudem könne die Gefahr von Erschütterungen steigen.

Saarlouis zieht nicht vors Bundesverwaltungsgericht

Ebenfalls am Donnerstagabend wurde im Saarlouiser Stadtrat über weitere Schritte im Grubenwasserverfahren debattiert. Die Klagen von Stadt und Stadtwerken waren ebenso wie die der Gemeinde Merchweiler und die des Vereins ProH2O abgewiesen worden.

Saarlouis teilte am Freitagmittag mit, anders als Merchweiler keine Rechtsmittel gegen die Grubenwasser-Entscheidung einzulegen. Ein Sprecher sagte dem SR, die Stadt habe weiterhin Bedenken, sehe aber geringe Erfolgschancen für einen Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 20.07.2023 berichtet.


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