Eine Frau steht in ihrer Wohnung an einem Fenster. (Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer)

Ausgeweiteter Mutterschutz bei Fehlgeburten tritt ab Juni in Kraft

  24.05.2025 | 09:55 Uhr

Ab Juni gibt es neue Regelungen zum Mutterschutz. Für Schwangere, die eine Fehlgeburt erleiden, gelten dann bereits früher Schutzfristen. Die Länge der Schutzfrist hängt von der Schwangerschaftswoche ab, in der die Schwangere ihr Kind verliert.

Frauen, die während der Schwangerschaft ihr Kind verlieren, sollen künftig längere Schutzfristen bekommen, bevor sie wieder arbeiten gehen müssen. Bereits Anfang des Jahres hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das den Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, ausweiten soll. Ab Juni tritt es nun in Kraft.

Gestaffelte Schutzfristen nach Schwangerschaftswoche

Das Gesetz sieht eine Staffelung vor abhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche die Frau zum Zeitpunkt der Fehlgeburt ist: Ab der 13. Schwangerschaftswochen haben Betroffene Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche gelten acht Wochen Schutzfrist. In dieser Zeit dürfen Frauen nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich.

Diesen Anspruch auf Regeneration hatten Frauen bisher nicht. Zuvor mussten Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten und deren Ungeborene weniger als 500 Gramm wogen, ohne Schutzfrist wieder arbeiten gehen.

Verein Sterneneltern Saarland begrüßt Gesetzesänderung

Bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses hatte sich der Verein Sterneneltern Saarland e.V. positiv dazu geäußert und ihn als "Sieg der Menschlichkeit" bezeichnet. Der ausgeweitete Mutterschutz sei eine "Anerkennung der realen Belastungen, die Frauen nach einer Fehlgeburt erleben". Betroffene Frauen könnten sich damit die notwendige Zeit für Trauer und Heilung nehmen.


Mehr zum Mutterschutz und Sternenkinder:

Zustimmung im Saarland
Mutterschutz nach Fehlgeburten deutlich ausgeweitet
Schwangere, die ihr Kind verlieren, haben nun früher einen Anspruch auf Mutterschutz. Künftig gilt der bei Fehlgeburten bereits ab der 13. Woche, statt wie bisher ab der 24. Woche. Der Beschluss des Bundestags trifft im Saarland auf große Zustimmung.

Panorama
Sternenkinder: Erinnerungen für die Ewigkeit
Es sind Bilder, die berühren – Bilder von Sternenkindern. Sie kommen entweder tot zur Welt oder sterben kurz nach der Geburt. Eins dieser Sternenkinder ist Moritz. Der Sohn von Alina wurde gerade einmal zwei Wochen alt. Die Erinnerungen an Moritz hat Fotografin Silke Brenner für die Eltern festgehalten. Sie engagiert sich seit 2015 für die Initiative „Dein Sternenkind“.

Hilfe für Eltern
"Sternenkinderbeauftragte" an der Uniklinik Homburg unterstützen Familien
Etwa 130 Babys kommen pro Jahr an der Homburger Uniklinik tot auf die Welt. Zwei Frauen kümmern sich um diese sogenannten Sternenkinder und ihre Familien.

Bestattungsgesetz geändert
Bestattung von "Sternenkindern" nun möglich
Von Fehlgeburten betroffene Eltern im Saarland dürfen in Zukunft ihre sogenannten Sternenkinder bestatten. Eine entsprechende Änderung des Bestattungsgesetzes hat der saarländische Landtag am Freitag verabschiedet.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja