Ausgeweiteter Mutterschutz bei Fehlgeburten tritt ab Juni in Kraft
Ab Juni gibt es neue Regelungen zum Mutterschutz. Für Schwangere, die eine Fehlgeburt erleiden, gelten dann bereits früher Schutzfristen. Die Länge der Schutzfrist hängt von der Schwangerschaftswoche ab, in der die Schwangere ihr Kind verliert.
Frauen, die während der Schwangerschaft ihr Kind verlieren, sollen künftig längere Schutzfristen bekommen, bevor sie wieder arbeiten gehen müssen. Bereits Anfang des Jahres hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das den Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, ausweiten soll. Ab Juni tritt es nun in Kraft.
Gestaffelte Schutzfristen nach Schwangerschaftswoche
Das Gesetz sieht eine Staffelung vor abhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche die Frau zum Zeitpunkt der Fehlgeburt ist: Ab der 13. Schwangerschaftswochen haben Betroffene Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche gelten acht Wochen Schutzfrist. In dieser Zeit dürfen Frauen nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich.
Diesen Anspruch auf Regeneration hatten Frauen bisher nicht. Zuvor mussten Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten und deren Ungeborene weniger als 500 Gramm wogen, ohne Schutzfrist wieder arbeiten gehen.
Verein Sterneneltern Saarland begrüßt Gesetzesänderung
Bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses hatte sich der Verein Sterneneltern Saarland e.V. positiv dazu geäußert und ihn als "Sieg der Menschlichkeit" bezeichnet. Der ausgeweitete Mutterschutz sei eine "Anerkennung der realen Belastungen, die Frauen nach einer Fehlgeburt erleben". Betroffene Frauen könnten sich damit die notwendige Zeit für Trauer und Heilung nehmen.