Einsprüche gegen Grundsteuer teilweise vorerst gestoppt
Einsprüche gegen die Grundsteuer aufgrund von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit liegen vorerst auf Eis. Das saarländische Finanzministerium wartet auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Erst nach der Entscheidung gehe es in diesen Fällen weiter.
Die Einsprüche gegen die Grundsteuer werden kontinuierlich abgearbeitet. Das hat das Finanzministerium dem SR auf Anfrage mitgeteilt. Eine Ausnahme bilden Einsprüche, die an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Gesetzgebung zweifeln.
Bearbeitung bei Einspruch wegen Fehlern
Laut Finanzministerium macht es einen Unterschied, wie Einsprüche gegen die neue Steuer begründet sind. Haben Eigentümer zum Beispiel Sanierungen oder Quadratmeterzahlen bei der Grundsteuererklärung falsch eingeschätzt, werden ihre Widersprüche bearbeitet. Gleiches gilt, wenn in den Dokumenten Übertragungsfehler gefunden wurden.
Die Einsprüche, die dagegen an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuererhebung zweifeln, werden derzeit nicht bearbeitet. Das Finanzministerium begründet das damit, dass für die Bürger so keine neuen Fristen entstehen. Erst wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliege, könne über die Einsprüche entschieden werden.
Rund 84.000 Einsprüche saarlandweit
Wie lange das dauern wird, ist derzeit nicht abzusehen. Insgesamt gibt es im Saarland rund 84.000 Fälle, in denen Einspruch gegen die Grundsteuer eingelegt wurde. Etwa 60 Prozent davon beziehen sich auf die Verfassungsmäßigkeit.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 25.02.2025 berichtet.