Zerstörtes AfD-Wahlplakat (Foto: IMAGO / onw-images)

Was Müller und Berg zu einem AfD-Verbotsverfahren sagen

  23.01.2024 | 18:11 Uhr

Nach den jüngsten Enthüllungen über die AfD wird der Ruf nach einem Verbot der Partei immer lauter. Doch dass das alles andere als einfach ist, zeigen die gescheiterten NPD-Verbotsverfahren. Was der ehemalige Verfassungsrichter Peter Müller und die saarländische Justizministerin Petra Berg dazu sagen.

Hundertausende Menschen sind am Wochenende deutschlandweit auf die Straßen gegangen. Allein in Saarbrücken waren es 13.000 Demonstranten, die gegen Rechtsextremismus und Faschismus demonstrierten. Vielen von ihnen macht die AfD Sorgen. Laut aktuellen Umfragen könnte sie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in diesem Jahr bei den Landtagswahlen mit über 30 Prozent aller Wählerstimmen als Gewinnerin da stehen.

Immer öfter werden Rufe nach einem Verbotsverfahren für die AfD laut. Doch das ist alles andere als einfach, sagt der ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller. Er war bis Ende des vergangenen Jahres Richter am Bundesverfassungsgericht - das Gericht, das im Fall des Falles über ein Parteiverbot entscheiden müsste.

Verbotsverfahren ist sehr aufwändig und langwierig

Im ZDF-Morgenmagazin erklärte Müller: "Das ist ein sehr aufwändiges Verfahren. Die Formulierung eines solchen Antrags ist nichts, was man in wenigen Wochen erledigen kann und die Durchführung eines solchen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist nichts, was man in wenigen Monaten erledigen kann. Das dauert Jahre."

Ehemaliger Verfassungsrichter Peter Müller zu AfD-Verbot
Audio [SR 3, Moderation: Nadine Thielen, 23.01.2024, Länge: 02:54 Min.]
Ehemaliger Verfassungsrichter Peter Müller zu AfD-Verbot

Teil-Verbot als Ausweg?

Das Grundgesetz lasse aber prinzipiell zu, dass auch nur einzelne Teil-Organisationen einer Partei verboten werden, wie etwa Landesverbände, so Müller.

Die Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden vom Verfassungsschutz bereits als rechtsextrem eingestuft - das allein reiche aber nicht, sagt Müller: "Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz alleine genügt nicht. Der Verfassungsschutz nimmt eine Bewertung vor." Entscheiden müsse das Verfassungsgericht eigenständig.

Dabei spielten viele Dinge eine Rolle. "Es kommt auf das Verhalten der Anhänger und Mitglieder der Partei an, eine besondere Rolle spielen Führungspersönlichkeiten. Es kommt auf die Programmatik der Partei an und auf deren Ziele", so Müller.

"Die Politik kann demaskieren"
Audio [SR 3, Moderation: Nadine Thielen, 23.01.2024, Länge: 04:23 Min.]
"Die Politik kann demaskieren"

Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) betont im Gespräch mit dem SR, wie wichtig auf Landesebene der Verfassungsschutz sei, um rechtsextreme Tendenzen erkennen zu können.

"Alle Parteien die rechtsextremistisches und faschistisches Gedankengut haben, sollte man sehr genau beobachten", so Berg. "Es gibt Menschen in der AfD, die rechtstextremistisches Gedankengut äußern. Es gibt Mitglieder, die mit T-Shirts vor Schulklassen sitzen, die der Identitären Bewegung zugeordnet werden. Insofern gibt es sicherlich auch führende Köpfe in der Partei, die rechtsextremistisches Gedankengut in sich tragen und auch verbreiten."

Politik soll rechtsextreme Positionen entlarven

Berg sieht aber auch die saarländische Politik in der Pflicht. Alle Parteien müssten durch ihre Arbeit dazu beitragen, rechtsextremistische Tendenzen zu entlarven - auch weil diese oft nicht so einfach zu erkennen seien.

"Die Politik kann demaskieren. Das ist sehr wichtig. Rechtsextremisten äußern sich oft sehr subtil." Dann sei es Aufgabe der anderen Parteien zu erklären, was eigentlich hinter den Äußerungen steckt, "erklären, was sie eigentlich meinen", so Berg.

"Ein Beispiel ist, dass die AfD die Abschaffung der gemeinsamen Agrarpolitik in Europa fordert. Das bedeutet, dass die Landwirte in unserem Land, dass es ab 2027 hier keine Förderung mehr für die Landwirtschaft geben würde. So etwas muss man den Menschen erklären", so Berg.

NPD-Verbot scheiterte

Ein Verbotsverfahren können nur Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung einleiten. In Vergangenheit waren solche Verfahren bereits gescheitert: Im Fall der NPD sogar mehrmals.

Erfolg hatte aber jüngst ein anderer Antrag: Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die rechtsextreme Nachfolge-Partei der NPD „Die Heimat“ für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Über dieses Thema hat auch die Region auf SR 3 am 23.01.2024 berichtet.


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