Symbolbild: Eine Spritze liegt auf einem Impfpass in Vorbereitung auf eine Schutzimpfung (Foto: picture alliance / Friso Gentsch / dpa)

Erste Strafen wegen Verstoß gegen Masernimpfpflicht

  17.04.2023 | 17:23 Uhr

Rund acht Monate nach der Einführung der Masernimpfpflicht wird der Regionalverband nun die ersten Bußgeldbescheide verschicken und Betretungsverbote aussprechen. Betroffen sind insgesamt 276 Kinder – weitere könnten folgen.

Seit 1. August 2022 ist ein verpflichtender Nachweis über eine Masernschutzimpfung in Kitas, Schulen, Arztpraxen und Krankenhäusern notwendig und zwar auch für all die, die dort schon länger arbeiten oder betreut werden. Zuvor musste bei Neuanmeldungen ein Nachweis erbracht werden.

Kein Betretungsverbot für Schüler

Gut acht Monate später will das Gesundheitsamt im Regionalverband nun erste Bußgeldbescheide und Betretungsverbote verschicken. 274 Schülerinnen und Schüler sollen laut Regionalverband ein Bußgeld erhalten.

Da die Schulpflicht Vorrang vor dem Masernschutzgesetz habe, sind für Schulkinder keine Betretungsverbote möglich. Das Bußgeld kann jedoch bis zu 2500 Euro hoch sein.

Ein Betretungsverbot bekommen bis Ende April hingegen zwei Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen.

Weitere Fälle möglich

Künftig könnten sich auch weitere Bußgelder oder Betretungsverbote ergeben. Insgesamt seien im Regionalverband 550 Schülerinnen und Schüler von 51 Schulen registriert worden, die keine Masernschutzimpfung nachweisen können.

In etwa der Hälfte der Fälle bestehe noch eine Rückmeldefrist, die abgewartet werde. Auch bei vier Kita-Kindern läuft derzeit noch eine Rückmeldefrist.

Auch für Klinikmitarbeitende gilt das Masernschutzgesetz. Hier werden in den kommenden Wochen laut Regionalverband voraussichtlich vier Mitarbeitende ein Betretungsverbot erhalten.

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