Kleinkinderbetreuung (Foto: dpa)

169 Anträge auf Betreuungsgeld

red/dpa   01.08.2013 | 12:00 Uhr

Mit dem 1. August wird es eingeführt - das Betreuungsgeld. 100 bzw. 150 Euro monatlich gibt es für Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen. Bereits zur der Einführung blieben die Begeisterungsstürme aus. Das zeigt sich auch an der geringen Zahl der Anträge auf Betreuungsgeld.

Es gab im Vorfeld viele Diskussion um das Betreuungsgeld. Kritiker nannten es „Herdprämie“, weil es Eltern fördert, die zuhause bleiben, um ihre Kinder zu erziehen. Als „Wahlfreiheit“ bezeichnen es die Befürworter. Für sie können Eltern nun freier entscheiden, ob sie ihre Kinder in eine Kita geben oder nicht. So oder so, das Betreuungsgeld ist nun eigeführt.

Bisher ist die Resonanz allerdings verhalten. Nach Angaben des saarländischen Sozialministeriums sind bis Ende Juli 169 Anträge auf Betreuungsgeld eingegangen.

In der Pfalz kaum Anträge

In der Westpfalz beispielsweise gibt es kaum Anträge auf Betreuungsgeld. Nach SWR-Informationen sind bis heute weder bei den Städten Zweibrücken und Pirmasens noch im Kreis Südwestpfalz Anträge auf das Betreuungsgeld eingegangen. Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern gab es vier Anträge. Grund für das geringe Interesse ist offenbar die große Zahl von Kitaplätzen, die neu eingerichtet wurden.

Wer bekommt Betreuungsgeld?

Betreuungsgeld gibt es nur für Eltern, die für ihre Kleinkinder weder einen Kita-Platz noch eine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen. Es beträgt zunächst pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 gibt es dann 150 Euro - steuerfrei. Das Geld wird nur für Kinder bezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden.

Grundsätzlich kann das Betreuungsgeld ab dem 15. und bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Voraussetzung ist, dass kein Anspruch mehr auf Elterngeld besteht. Beziehen Vater und Mutter parallel Elterngeld, kann dieser Anspruch schon vorher aufgebraucht sein. Dann kann das Betreuungsgeld schon früher fließen - insgesamt aber nicht länger als 22 Monate.

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