Ein Intensivpfleger versorgt einen Covid-19-Patienten auf der Intensivstation. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas)

Krankenhaus-Auslastung wird neuer Maßstab für Corona-Maßnahmen

  19.11.2021 | 13:28 Uhr

Bund und Länder haben sich auf einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen geeinigt. Entscheidend ist dabei die Krankenhaus-Auslastung. Insgesamt gibt es drei Stufen für die Beschränkungen.

Die Regierungschefs haben sich auf schärfere Corona-Maßnahmen geeinigt. Diese sollen greifen, wenn bestimmte Belastungsgrenzen in den Kliniken überschritten werden. Insgesamt sind dafür offenbar drei Stufen mit unterschiedlichen Beschränkungen geplant.

Hospitalisierungsinzidenz entscheidet über Maßnahmen

Ausschlaggebend dafür ist die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz. Sie gibt an, wieviele Menschen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem Bundesland im Krankenhaus liegen.

Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von drei gilt demnach in einem Bundesland flächendeckend im Freizeit- und Kulturbereich, bei Sport- und anderen Veranstaltungen sowie bei körpernahen Dienstleistungen und Beherbungen die 2G-Regel. Das heißt nur Geimpfte und Genesene dürfen daran teilnehmen.

Hospitalisierungsrate im Saarland noch unter 3

Ab einem Wert von 6 greift die 2G-Plus-Regel. Geimpfte und genesene Personen müssen dann zusätzlich einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen. Das soll insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars gelten. Wenn die Hospitalisierungsinzidenz einen Wert von 9 erreicht, sollen weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen hinzukommen.

Im Saarland liegt die Hospitalisierungsinzidenz derzeit bei 2,64. Es gehört damit neben Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu den wenigen Bundesländern, die derzeit noch unter der Belastungsgrenze von 3 sind.

Trotzdem hat sich der saarländische Ministerrat am Donnerstagabend auf eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen verständigt. Auch wenn die Lage im Saarland noch nicht so dramatisch sei wie während der zweiten Welle, sei das kein Signal zur Entwarnung, sagte Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).

Impfpflicht für Pflegepersonal soll kommen

Für Beschäftige in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll nach dem Willen der Länder zukünftig eine Teil-Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten. Die Pflicht soll laut Beschluss bei Kontakt zu vulnerablen Personen bestehen. Die Länder bitten den Bund, diese Regelung schnellstmöglich umzusetzen.

Laut dem Beschlusspapier der Beratungen von Bund und Ländern sollen auch die Wirtschaftshilfen für Unternehmen bis Ende März 2022 verlängert werden. Die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) begrüßte die Entscheidung. Sie hatte sich wie auch der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bereits im Vorfeld für eine Verlängerung ausgesprochen.

Das nächste Treffen von Bund und Ländern ist für den 9. Dezember geplant.

Bundestag billigt Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Bundestag hatte am Donnerstag einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach den Plänen von SPD, Grünen und FDP zugestimmt. Am Freitag hat zudem der Bundesrat einstimmig den Änderungen zugestimmt.

Die CDU-geführten Bundesländer hatten zuvor zwar Widerstand angekündigt. Auch Saar-Ministerpräsident Hans hatte zunächst angekündigt, dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zustimmen zu wollen. Letzten Endes hat er aber doch für das Gesetz gestimmt.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 18.11.2021 berichtet.

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