Förmliches Ermittlungsverfahren im Fall Aumann eingeleitet
Für Neunkirchens OB Aumann hat der Zwischenfall vom Freitag ein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft hat ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Aumann hatte mutmaßlich wegen eines zu niedrigen Zuckerwerts ein anderes Auto gerammt und war gegenüber Polizeibeamten übergriffig geworden.
Nach dem Zwischenfall auf dem Parkplatz des Neunkircher Saarparkcenters hat die Staatsanwaltschaft ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Neunkircher Oberbürgermeister Jörg Aumann (SPD) eingeleitet.
Frage der Schuldfähigkeit wird geprüft
Wie die Behörde dem SR mitteilte, besteht gegen ihn der Anfangsverdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die Frage einer möglicherweise eingeschränkten Schuldfähigkeit Aumanns will die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens prüfen.
Aumann hatte am Freitag – mutmaßlich nach einer Entgleisung seines Zuckerwerts – mit seinem Wagen ein anderes Auto gerammt und hohen Blechschaden angerichtet. Zudem soll er gegen herbeigerufene Polizeibeamte übergriffig geworden sein.
Alkohol- und Blutzuckerwert bestätigt
Die Staatsanwaltschaft bestätigte Angaben Aumanns, wonach eine Blutalkoholkontrolle vor Ort einen Wert von 0,0 Promille ergeben hat. Auch der von Aumann angegebene zu niedrige Blutzuckerwert von 38 sei zutreffend. Aumann hatte sein Verhalten mit falschen Daten seines Diabetes-Warnsensors begründet.
Aumann hat sich nach dem Zwischenfall nach eigenen Angaben inzwischen bei den Beteiligten entschuldigt. Er selbst habe nur noch schemenhafte Erinnerungen an die Geschehnisse.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio vom 04.07.2024 berichtet.