Verwaltungsgericht: Erste AfD-Liste hätte für Wahl zugelassen werden müssen

Verwaltungsgericht: Erste AfD-Liste hätte für Wahl zugelassen werden müssen

Denise Friemann / Onlinefassung: Axel Wagner   02.06.2025 | 16:36 Uhr

Zur Entscheidung über die Wahl zur Saarbrücker Regionalversammlung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes nun mehr Details bekannt gegeben. Die zweite AfD-Kandidatenliste hätte demnach abgelehnt, die erste zugelassen werden müssen.

Bei der Kommunalwahl im letzten Jahr war die AfD von der Wahl der Regionalversammlung und des Saarbrücker Stadtrates ausgeschlossen worden, weil sie jeweils zwei Wahllisten eingereicht hat. Sie hatte im Nachhinein dagegen geklagt. Bei der Klage zur Wahl der Regionalversammlung hat das Verwaltungsgericht der AfD recht gegeben, bei der Klage zur Wahl des Saarbrücker Stadtrates jedoch nicht.

Video [aktueller bericht, 02.06.2025, Länge: 2:45 Min.]
Muss die Wahl zur Regionalversammlung in Saarbrücken wiederholt werden?

AfD: Zweite Liste nicht von der Partei

Im Fall der Regionalversammlung seien zwar von der AfD zwei Listen eingereicht worden, so das Verwaltungsgericht. Aber es hätte nur eine der beiden Listen zugelassen werden dürfen.

Nach Argumentation der AfD hätte die zweite Liste die nötigen Anforderungen nicht erfüllt, weil sie nicht von der Partei gekommen sei. Es hätten somit keine zwei Wahlvorschläge der AfD vorgelegen. Auslöser für die zwei eingereichten Listen waren parteiinterne Streitigkeiten. Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der AfD.

Berufung möglich

Bei der Klage der AfD rund um die Wahl zu Stadtrat Saarbrücken entschied das Verwaltungsgericht anders. Die Wahl des Saarbrücker Stadtrats bleibt also gültig. Die Beteiligten haben jetzt einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Wird es rechtskräftig, muss die Regionalversammlung neu gewählt werden.

Über dieses Thema berichtete die Region am Nachmittag auf SR 3 Saarlandwelle am 02.06.2025.


Mehr zum Fall

Wegen AfD-Klage
Gericht kippt Wahl zur Regionalversammlung in Saarbrücken
Die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken vom Juni 2024 muss womöglich wiederholt werden. Wie ein Sprecher des Regionalverbandes dem SR bestätigte, gab das Verwaltungsgericht Saarlouis einer Klage der AfD gegen ihren Ausschluss von der Wahl statt. Die Partei ist zufrieden.
Beschwerdeausschüsse bestätigen Ungültigkeit
Entscheidung getroffen: AfD steht bei Kommunalwahlen in Saarbrücken nicht zur Wahl
Wählerinnen und Wähler können im Juni bei den Kommunalwahlen zur Regionalversammlung und für den Saarbrücken Stadtrat auf ihrem Stimmzettel kein Häkchen bei der AfD setzen. Die Wahlbeschwerdeausschüsse haben die Ungültigkeit der beiden Wahllisten am Dienstag bestätigt.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja