AfD-Fraktion klagt auch vor Verwaltungsgericht
Die AfD-Landtagsfraktion hat wegen der Kürzung ihrer Fraktionsgelder eine zweite Klage eingereicht. Dabei geht es nur um die Zahlung der ursprünglichen Fraktionsgelder für Januar. Seit Jahresbeginn erhält die Fraktion weniger Zuschüsse.
Im Streit um gekürzte Fraktionsgelder hatte die AfD-Landtagsfraktion zunächst den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes angerufen. Juristischen Beistand holt sich die AfD bei NPD-Anwalt Peter Richter. In einem zweiten Schritt hat die AfD nun auch das Verwaltungsgericht in Saarlouis eingeschaltet.
Dort klagt sie nach Auskunft des Gerichts zunächst nur auf die Zahlung der ursprünglichen Fraktionsgelder für den Monat Januar. In beiden Klagen wird die AfD nach SR-Informationen durch den bekannten NPD-Anwalt Peter Richter vertreten.
Kürzung seit Januar
Die Zuschüsse für die Fraktion der drei AfD-Landtagsabgeordneten sind seit Jahresbeginn gekürzt worden. Dadurch fehlen der Fraktion im Jahr rund 70.000 Euro. Die Neuverteilung der Zuschüsse für die Fraktionen war im Haushaltsausschuss beschlossen worden.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 15.03.2023 berichtet.