Grubenwasser (Foto: SR)

Diskussion um Gutachten zur Grubenwasserhaltung

red.   17.12.2014 | 15:23 Uhr

Nach der Präsentation des RAG-Grubenwasserkonzepts bleibt die geplante Flutung der ehemaligen Bergwerke an der Saar umstritten. Für die Landesregierung ist noch nicht entschieden, ob die RAG die Grubenwasserhaltung komplett aufgeben kann. Kritik kommt von den Grünen.

Wirtschaftsstaatssekretär Barke sagte zum Grubenwasserkonzept des Bergbaubetreibers RAG, die Landesregierung werde nicht im Interesse eines Unternehmens ein Risiko eingehen. Die RAG müsse sicherstellen, dass der Flutungsprozess sofort gestoppt werde, falls sich Probleme für die Umwelt abzeichneten.

Die RAG will die Gruben des ehemaligen Steinkohlebergbaus volllaufen lassen und das Wasser von etwa 2035 an in die Saar ableiten. Anwohner und Umweltschützer fürchten, dass es dabei zu gravierenden Problemen kommt - von Erderschütterungen bis hin zu Überflutungen ganzer Ortschaften oder der Verunreinigung des Grundwassers. Betroffen sein könnten rund 600 000 Menschen, rund zwei Drittel der Bevölkerung des Saarlandes.

Kritik der Grünen

Der saarländische Grünen-Vorsitzene Hubert Ulrich kritisierte die Stellungnahme der Landesregierung zum Grubenwasserkonzept scharf. So werde nun von Regierungsseite ein kompletter Anstieg des Grubenwassers nicht mehr ausgeschlossen. Zum anderen erteile sie der RAG die Legitimation, ihr Grubenwasserhaltungskonzept zu beantragen, ohne ausreichend Kenntnisse über eingelagerte Gefahrenstoffe unter Tage zu haben. Aufgrund dieser fehlenden Informationen überhaupt eine Stellungnahme abzugeben, „ist der Bevölkerung gegenüber absolut unverantwortlich“, so Ulrich.

Die Grünen sprachen sich dafür aus, dass die Landesregierung im weiteren Verfahren endlich unabhängige Gutachten zu sämtlichen möglichen Folgen der Grubenflutungen in Auftrag gebe.

SPD wehrt sich

Die SPD-Landtagsfraktion bezeichnete die Kritik der Grünen als „unerhört und unverantwortlich“. Entgegen allen Informationen und Handlungen des Landes werde den Menschen völlig unnötigerweise Angst eingetrieben. Erneut sei im Ausschuss für Grubensicherheit dargelegt worden, dass bei einer irgendwie gearteten Gefährdung des Grund- und Trinkwassers jede Art der Flutungen in den vormaligen Bergbaugebieten untersagt ist.

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