Geschenke für Paketboten und die Müllabfuhr: Was ist erlaubt?

Geschenke für Paketboten und die Müllabfuhr: Was ist erlaubt?

  19.12.2023 | 09:03 Uhr

Gerade zu Weihnachten will man oft auch denen danken, die das ganze Jahr über treue Dienste geleistet haben, beispielsweise Postboten, Paketzustellern oder Müllwerkern. Doch dürfen sie hier im Saarland Trinkgelder oder kleine Geschenke überhaupt annehmen?

Brief- und Paketzusteller haben rund um Weihnachten besonders viel zu tun. Viele Menschen wollen sich deshalb noch einmal extra bei ihnen bedanken – etwa, indem sie ihnen Trinkgeld geben oder ihnen ein kleines Geschenk überreichen. Doch ist das überhaupt problemlos möglich oder könnten ihnen sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie diese akzeptieren?

Das kommt auf den Wert des Geld- bzw. Sachgeschenkes an. Bei der Deutschen Post darf dieser einem Sprecher zufolge 25 Euro nicht überschreiten. "Alles darunter ist für uns aber völlig in Ordnung." Hermes und DPD sind dagegen etwas strenger. Dort liegt die Obergrenze für Geschenke jeglicher Art bereits bei 10 bzw. 9,50 Euro.

Geschenke zwischen 9,50 und 25 Euro

Hermes-Sprecherin Julia Kühnemuth betont aber, dass das Unternehmen mit regionalen Logistikunternehmen zusammenarbeitet. "Diese sind zu 100 Prozent selbständige Unternehmen mit eigenen Richtlinien, was das Thema Trinkgeld betrifft." Für Kundinnen und Kunden sei nicht direkt ersichtlich, wer bei Hermes und wer bei einem der Servicepartner angestellt ist. "Vor diesem Hintergrund sind Kundinnen und Kunden auf der sicheren Seite, wenn sie sich an dem oben genannten Wert orientieren."

Klar jedoch sei: Über eine Wertschätzung ihrer Arbeit freuten sich die Zustellerinnen und Zusteller gerade zu dieser Zeit ganz besonders, so Kühnemuth.

Bei DPD ist es auch möglich, ein digitales Trinkgeld zu hinterlassen, wie Sprecher Marian Pawelka dem SR auf Anfrage mitteilte – entweder über die DPD App, my DPD oder per PayPal. "Dabei kann der Empfänger entweder die vorgegebenen Stufen von 1, 2 und 4 Euro nutzen oder einen persönlichen Betrag angeben, maximal 9,50 Euro."

Ob der einzelne Zusteller die digitale Trinkgeldfunktion freigeschaltet hat, könne der Empfänger durch Eingabe der Paketnummer feststellen.

Trinkgelder und Geschenke nicht überall erlaubt

Nicht nur bei Brief- und Paketzustellern wollen sich viele Menschen zum Jahresende noch einmal bedanken, sondern auch bei den Beschäftigten der Müllabfuhr. Das wären im Saarland beispielsweise die Mitarbeiter des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebes (ZKE) in Saarbrücken.

Allerdings gibt es hier ein Problem, wie der Sprecher der Stadt Saarbrücken, Thomas Blug, erklärt: "Für das, was in der Privatwirtschaft durchaus üblich und zulässig ist, gibt es bei der Landeshauptstadt Saarbrücken eine klare Regelung: Es dürfen keine Zuwendungen in Bezug auf das Amt angenommen werden." Sprich: Trinkgelder und Geschenke sonstiger Art sind hier tabu.

Bei Remondis gilt nach Angaben eines Sprechers "das Prinzip der Verhältnismäßigkeit", eine allgemeingültige Richtlinie gibt es demnach nicht. "Jede Niederlassung kann selbst entscheiden, wie sie mit dem Thema verfahren möchte." Im Zweifel also einfach den Beschäftigten selbst fragen, ob er oder sie die kleine Aufmerksamkeit annehmen darf – und auch möchte.


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