Urteil gegen Kuseler Polizistenmörder rechtskräftig

Der Polizistenmörder Andreas S. muss eine lebenslange Haftstrafe antreten. Anderthalb Jahre nach den tödlichen Schüssen auf eine Polizistin und einen Polizisten bei Kusel ist das Urteil gegen den Saarländer rechtskräftig.

Die Tat hatte sich am frühen Morgen des 31. Januar 2022 ereignet: Andreas S. erschoss zwei junge Polizeibeamte bei Kusel bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße, um seine Umtriebe als illegaler Jagdwilderer zu verdecken.

Lebenslange Haftstrafe

Im anschließenden Prozess vor dem Landgericht Kaiserslautern wurde der Täter aus dem Saarland zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dabei stellten die Richter eine besondere Schwere der Schuld fest.

Die Verteidigung legte daraufhin Revision ein. Doch die wurde am Freitag vom Bundesgerichtshof (BGH) verworfen. Der BGH begründete, es hätten sich keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Dadurch ist das Urteil nun rechtskräftig.

"Rechtssystem funktioniert"

„Uns allen sind die schrecklichen Ereignisse von Kusel noch immer sehr präsent. Der Täter bekommt nun die höchstmögliche Strafe. Das Urteil zeigt, dass unser Rechtssystem funktioniert und rein formaljuristisch gerechte Entscheidungen getroffen werden. Damit kann dieses Verfahren endlich abgeschlossen werden", sagte der stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im Saaarland, Marc Emde.

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