Strengere Grenzwerte: Was ab 2025 für Kaminöfen gilt
Ab 2025 gelten strengere Grenzwerte für Kaminöfen. Dann läuft eine Übergangsfrist für Öfen aus, die zwischen 1995 und 2010 errichtet wurden. Im Saarland sind davon potenziell rund 46.000 Kaminöfen betroffen – aber längst nicht alle müssen nun auch ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Für rund 46.000 Kaminöfen und andere "Feuerstätten für feste Brennstoffe" muss bis zum Jahresende nachgewiesen werden, dass sie strengere Grenzwerte beim Schadstoffausstoß einhalten. Das teilte die Schornsteinfegerinnung auf SR-Anfrage mit. Betroffen sind Öfen, die zwischen 1995 und 2010 gebaut wurden. Ältere Öfen mussten schon vor mehreren Jahren ausgetauscht oder nachgerüstet werden.
Welche Grenzwerte gelten?
Ab dem 1. Januar 2025 muss laut der "Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes" (1. BImSchV) für die Öfen nachgewiesen werden, dass in den Abgasen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft enthalten ist.
Hält mein Kaminofen die Grenzwerte ein?
Dieser Nachweis kann zum einen durch eine Bescheinigung des Herstellers geschehen – oder durch eine aufwendige Messung des Schornsteinfegers vor Ort. Die Innung weist darauf hin, dass der jeweils zuständige Bezirksschornsteinfeger in der Regel im Rahmen einer Feuerstättenschau bereits in der Vergangenheit überprüft habe, ob ein Kaminofen die Grenzwerte einhält. Hier sollte man in seinen Unterlagen zuhause nachschauen.
Helfen kann auch ein Blick in die Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Dort sind viele Hersteller mit ihren Kaminen gelistet und man kann schnell nachschauen, ob sie auf dem Prüfstand die Grenzwerte eingehalten haben. Oftmals gebe es auch in der Bedienungsanleitung entsprechende Prüfberichte, rät die Schornsteinfegerinnung.
"Es müssen definitiv nicht alle alten Öfen raus"
Der Saarbrücker Bezirksschornsteinfeger Uwe Meyer betont: "Es müssen definitiv nicht alle alten Öfen raus." Bei Öfen aus den Jahren 1994 oder 1995 sei es zwar unwahrscheinlich, dass der Hersteller sie auf den Prüfstand gestellt habe – je jünger die Öfen aber seien, umso eher finde man sie auch in der HKI-Datenbank.
Hält ein Ofen die Grenzwerte nicht ein, kann er nachgerüstet werden. Meyer rät aber eher dazu, über eine Neuanschaffung nachzudenken. "Die neuen Öfen verbrauchen zum Beispiel auch weniger Holz", sagt Meyer. Und das sei mittlerweile auch ein großer Kostenfaktor.
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich
Kaminöfen, die die Grenzwerte nachweislich einhalten, dürfen laut Bundesumweltministerium "zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben" werden – alle anderen müssen stillgelegt werden. Sonst drohen empfindliche Strafen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht für eine solche "Ordnungswidrigkeit" Bußgelder von bis 50.000 Euro vor.
Komplett ausgenommen von der Regelung sind laut Bundesumweltministerium übrigens offene Kamine, Badeöfen, vor 1950 gebaute historische Öfen, wärmespeichernde Kachelöfen und Öfen, die die alleinige Wärmequelle in einer Wohnung sind.