Opferverein bedauert Bewährungsstrafe für Pfarrer
Der Verein Missbrauchsopfer im Bistum Trier ist mit dem Urteil gegen einen früheren katholischen Pfarrer aus Freisen nur mit Einschränkungen zufrieden. Der Mann war am Donnerstag zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Verein betonte, wie wichtig es sei, dass Betroffene solche Fälle melden.
Im Prozess um einen früheren Pfarrer aus Freisen ist am Donnerstag das Urteil gefällt worden. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
Wichtig, dass Betroffene Fälle melden
Der Verein Missbrauchsopfer im Bistum Trier (Missbit) hat das Urteil gegen den ehemaligen katholischen Pfarrer von Freisen grundsätzlich begrüßt. Missbit bedauerte aber, dass die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Laut dem Verein zeigt die Urteilsbegründung, wie wichtig es sei, dass Betroffene sexualisierter Gewalt ihre Fälle melden, auch wenn sie verjährt seien. In diesem Prozess hätten die Aussagen weiterer Betroffener die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen gestützt.
Pfarrer bestreitet Tat
Missbit bezieht sich dabei auf die Aussagen von fünf weiteren mutmaßlichen Missbrauchsopfern, die vor dem Saarbrücker Landgericht von Übergriffen des Geistlichen berichtet hatten. Allerdings wurde für das Urteil nur der Fall aus dem Jahr 1997 berücksichtigt, als der heute 69-jährige Angeklagte einen 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt hatte.
Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt. Ob das Urteil rechtskräftig wird, bleibt abzuwarten. Denn die Staatsanwaltschaft hatte laut Prozessteilnehmern zweieinhalb Jahre ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 24.02.2023 berichtet.