Die Gerichtsverhandlung zur Wilderei am AG Neunkirchen am 14.02.2023. Angeklagt ist der Polizistenmörder von Kusel Andreas S. (Foto: Brandon Lee Posse)

Polizistenmörder bestreitet Jagdwilderei

mit Informationen von Thomas Gerber   14.02.2023 | 16:45 Uhr

Vor gut zwei Monaten war Andreas S. wegen zweifachen Mordes an zwei Polizisten verurteilt worden. Seit Dienstag muss sich der 39-Jährige erneut vor Gericht verantworten. Vor dem Amtsgericht Neunkirchen geht es unter anderem um den Vorwurf der Wilderei, aber auch um versuchte gefährliche Körperverletzung.

Gegen den Polizistenmörder von Kusel hat am Dienstag am Amtsgericht Neunkirchen ein weiterer Prozess begonnen. Neben Jagdwilderei wirft die Anklage Andreas S. unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung vor.

Hintergrund ist ein Vorfall, der sich bereits im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg abgespielt haben soll. Dort soll Andreas S. ohne Jagdberechtigung mit einer schallgedämpften Waffe ein Reh geschossen haben. Ende November war der 39-Jährige wegen der Morde bereits in Kaiserslautern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Großes Zuschauerinteresse in Neunkirchen

Der Prozess in Neunkirchen startete am Dienstag für ein Amtsgericht eher ungewöhnlich. Vor der Eingangstür bildete sich am Morgen bereits eine lange Schlange. Prozessbeobachter mussten sich einer Sicherheitskontrolle unterziehen. Begleitet von einem halben Dutzend Polizeibeamten wurde Andreas S. dann in den Saal geführt – in Hand- und auch Fußfesseln setzte er sich auf die Anklagebank. Er wirkte gefasst und selbstsicher.

"Ein Zeuge soll ihn bei der Jagdwilderei beobachtet und versucht haben, ihn auf einem Feld- oder Waldweg anzuhalten. Der Angeklagte soll aber auf die Haltesignale nicht reagiert haben und soll weiter auf ihn zu gefahren sein, sodass der Zeuge zur Seite springen musste, um eine Kollision zu vermeiden", so Amtsgerichtsdirektor Johannes Schmidt-Drewniok.

Andreas S. bestreitet Vorwürfe

Und diese Vorwürfe aus der Anklage wurden am Dienstag von dem Zeugen im Großen und Ganzen so wiederholt. Andreas S. allerdings bestritt die Vorwürfe, will zu Tatzeit gar nicht am Tatort in einem Waldstück bei Spiesen gewesen sein. Er werde zu Unrecht beschuldigt. In der Jägerszene sei er nicht gerne gesehen worden. Der 39-Jährige sprach von Jagdneid, andere Waidmänner und -frauen hätten ihm seine Erfolge bei der Jagd nicht gegönnt.

Ein 2017 zunächst eingeleitetes Ermittlungsverfahren war eingestellt worden. Andreas S. konnte zwei Alibizeugen präsentieren, wobei einer der beiden seine Aussage im vergangenen Jahr dann revidiert hatte.

Das tat er auch am Dienstag in Neunkirchen. Mit Andreas S. sei er mehrmals die Woche auf der Jagd gewesen. Für den Tattag habe er ihn um das Alibi gebeten, dass man gemeinsam auf der Jagd gewesen sei. Das aber habe nicht zugetroffen. Das Alibi sei eine Art Freundschaftsdienst gewesen.

"Nicht höher als lebenslänglich"

Ob S. nun in Neunkirchen die Jagdwilderei und die versuchte Körperverletzung nachgewiesen werden können, bleibt offen. Es gab durchaus Widersprüche in den Zeugenaussagen.

Was wäre im Fall einer Verurteilung? "Gegebenenfalls wäre nachträglich eine Gesamtstrafe zu bilden, wenn das Urteil in Kaiserlautern rechtskräftig würde. Die Gesamtstrafe könnte allerdings nicht höher sein als lebenslänglich", sagte Amtsgerichtsdirektor Schmidt-Drewniok.

Rein vom Strafmaß dürfte der Prozess in Neunkirchen also wenig ändern, zumal das Landgericht Kaiserslautern bereits auf Schwere der Schuld erkannt hatte und S. so frühestens nach 20 Jahren mit einer Freilassung rechnen kann.

Für den Prozess in Neunkirchen sind drei weitere Prozesstage eingeplant.

Über dieses Thema berichten die SR-Hörfunknachrichten am 14.02.2023.


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